Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. - Urlaubsreif

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt, Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Urlaubsreif abzumahnen.

Innerhalb so genannter Online-Tauschbörsen, wie eDonkey oder BitTorrent, soll der Abgemahnte die romantische Filmkomödie „Urlaubsreif“ aus dem Jahr 2014 anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde der Film jedoch widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, da es an einer vorherigen Einwilligung der Rechteinhaberin fehlte.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
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E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, raten wir von Abmahnhelfer.de Ihnen dazu, die folgenden Handlungsempfehlungen zu beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht durch übereilte Handlungen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst abschneiden. Sie sollten daher zunächst einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen.

Des Weiteren muss geklärt werden, ob und inwieweit Sie haften. Die Haftungsfrage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Grundsätzlich kommt eine Haftung als Täter (volle Haftung), Störer (keine Schadensersatzpflicht) oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht.

Weiterhin sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Sie sollten kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese meist von Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können. Zudem ist eine solche Vorlage nicht auf Ihren persönlichen Fall abgestimmt und nur eine einzelfallgerechte Erklärung kann eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de!

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Urlaubsreif“ abgemahnt wurden, sollten Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive einer ersten anwaltlichen Einschätzung an. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 an. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular nutzen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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