Abmahnung durch Waldorf Frommer für Tele München - One Chance - Einmal im Leben

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Namen der Tele München Fernseh GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film One Chance - Einmal im Leben ab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München den Betroffenen dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen, der sich auf 815,00 Euro beläuft.

Was wird dem Abgemahnten von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Adressat habe die US-amerikanisch-britische Filmbiografie „One Chance – Einmal im Leben" widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist gem. § 19 a UrhG jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber, vorliegend also der Tele München Fernseh GmbH, vorbehalten.

Johannes von Rüden
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Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich zunächst die Frist notieren. Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist sollten Sie auf die Abmahnung reagieren, da Sie sich ansonsten der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und gilt daher zu vermeiden.

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Außerdem kann er Ihnen auch bei der Abänderung der Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese sollte sich nämlich nur auf die nötigsten Angaben beschränken.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein anderes Haushaltsmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen ist. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Des Weiteren kann es sein, dass Sie nicht oder nur begrenzt haften. Der Haftungsumfang hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, kommt nur eine Haftung als Störer oder sogar eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „One Chance – Einmal im Leben" erhalten haben. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 853. Gerne können Sie auch das Kontaktformular ausfüllen, welches sich auf unserer Website befindet.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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