Abmahnung durch Waldorf Frommer für "Black Ice" von AC/DC

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden derzeit Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist das Musikalbum "Black Ice" von AC/DC. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen das Musikalbum in einer Internet-Tauschbörse Dritten zum Download angeboten zu haben. Da die Rechteinhaberin Sony Music Entertainment Germany GmbH für dieses Anbieten keine Einwilligung erteilt hat, habe der Abgemahnte das Werk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer gefordert?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen in den Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft geltend. Daher wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit "modifiziert" werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Keinesfalls ratsam ist es die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer regelmäßig beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichen, da diese meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert sind und für Sie nachteilige Klauseln enthalten können. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich, eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer "modifizierten Unterlassungserklärung" aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bieten an, die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1028,00 Euro der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Daher lohnt sich regelmäßig eine rechtliche Überprüfung vor Zahlung des Betrags sowie vor voreiliger Abgabe einer Unterlassungserklärung, Ihres individuellen Falles.

Wir haben seit Jahren Erfahrungen mit der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Wir beraten gerne mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche.

VON RUEDEN
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