Abmahnung durch Waldorf Frommer: Non Stop

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Auftraggeber Studio Canal GmbH lässt illegales Film-Filesharing abmahnen

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Namen der Studio Canal GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Non Stop.

Der Action-Thriller „Non Stop“ soll mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dies stellt jedoch eine öffentliche Zugänglichmachung des Films da, die allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend mithin der Studio Canal GmbH, vorbehalten ist.

Johannes von Rüden
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seit 2009
Rechtsanwalt
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E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung macht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro geltend und fordert den Abgemahnten dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung?

Falls auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Studio Canal GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Non Stop“ abgemahnt wurden, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Es ist keine Lösung, wenn Sie den geforderten Betrag voreilig zahlen, sondern Sie verbauen sich vielmehr die Möglichkeit über die Höhe des Betrags zu verhandeln. Deshalb rät das Team von Abmahnhelfer.de Ihnen dazu, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen Auskunft über die Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen prüfen. Weiterhin kann er bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Regelmäßig wird nämlich die beigefügte Unterlassungserklärung der Gegenseite zu weitgehend sein und sollte deshalb abgeändert werden.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Häufig lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen. Regelmäßig ist es so, dass sich die Abmahnung gegen den Anschlussinhaber richtet, da die tatsächliche Vermutung besteht, dass dieser die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Wenn Sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und nachweisen können, dass nicht Sie, sondern zum Beispiel Ihr Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht. Der Vorteil einer Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Es ist auch möglich, dass Sie sich ganz von der Haftung befreien können. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden, sonder hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.

Gern überprüfen wir Ihre Abmahnung! Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 an. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall erläutern und erhalten eine erste anwaltliche Einschätzung. Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandanten, die eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben.

VON RUEDEN
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