Abmahnung durch Waldorf Frommer - Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand

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Die Kanzlei versendet urheberrechtliche Abmahnschreiben im Auftrag der Tele Münchner GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen Filesharing von Film

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben die Verfilmung des Romans „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein der Tele Münchner GmbH + Co Produktionsgesellschaft gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung des Filmes „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Johannes von Rüden
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Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Wichtig ist es, dass Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" unbedingt ernst nehmen. Sie zu ignorieren hat meist lediglich zur Folge das weiter kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege geleitet werden.

Um dieser Gefahr entgegenzutreten ist es meist ratsam eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch diese verpflichten Sie sich weiter Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" zu unterlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird regelmäßig in der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe festgelegt. Unter Umständen ist diese jedoch zu hoch angelegt. Auch enthält die beigefügte Unterlassungserklärung regelmäßig eine vollständige Anerkennung der gestellten Forderungen. Um die Nachteile der beigefügten Unterlassungserklärung zu beseitigen, sollte diese vorab von einem fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich überprüft werden.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele Münchner GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar.

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