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Abmahnung durch Schalast & Partner Rechtsanwälte sowie Dr. Rübenach in Bezug auf Angeline von Groove Coverage

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
7.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 267 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung, Schalast, Tonaufnahme, Groove, Coverage, DigiProtect

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH macht Rechte an der Tonaufnahme "Angeline" geltend und beauftragt verschiedene Kanzleien mit der Abmahnung von Rechteverletzungen hieran.

U.a. die Rechtsanwälte Schalast & Partner aus Frankfurt versenden im Moment Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf die Tonaufnahme Angeline von Groove Coverage für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Groove Coverage ist ein deutsches Dance-Projekt.

Verlangt wird in den durch Schalast & Partner ausgesprochenen Abmahnungen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 550,00 gefordert. Bei „Schnellzahlung“ innerhalb von 8 Tagen will man sich mit „nur“ € 430,00 zufrieden geben.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Tipp: Lassen Sie sich durch den in Aussicht gestellten „Schnellzahlerrabatt“ nicht dazu hinreißen, ungeprüft Zahlungen zu leisten oder gar die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

In der Regel, etwa wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte zwar eine modifizierte – nicht aber die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf eine Kostenerstattung enthalten und von einem Fachanwalt für gewerbliche Schutzrechte, einem sog. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Ihrem Sinne rechtssicher abgewandelt werden. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.

In keinem Fall sollte aber ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wir ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Aus Sicht der Abgemahnten ist die von Schalast & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung schon deshalb nachteilig, weil darin eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 für jeden Fall einer künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung gefordert wird.

Bitte beachten Sie, dass der vorstehende Artikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellt und die konkrete Beratung im Einzefall nie ersetzen kann.

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