Abmahnung durch Reitstallbesitzer

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)
Abmahnung durch Reitstallbesitzer

Abmahnung durch Stallbesitzer

Seit 12 Jahren habe ich in dem Reitstall eine Box für mein Pferd gemietet.

Am 31.12.2010 hat mich der Stallbesitzer schriftlich in 4 Punkten abgemahnt.
Diese Punkte sind im übrigen allgemeine Praxis der Einsteller.

Punkt 1 Anlagebenutzung von 8 - 22 Uhr
Argument1: Die Pferde würden sonst gestört.
Argument2: Außerdem würden die Lichtkosten damit ansteigend. (Zitat: für eine halbe Stunde tägl.10 Lampen x 40 W x 360 Tg.x1,21 Euro = 139,39 Euro/J)
Ich bin bereits um ca. 7.30 im Stall . Wegen der Gabe von Medikamenten (das Pferd hustet und hatte vor kurzem eine Kolik.)
Z. B. waren heute 2.1.2011 vor acht bereits Reiter in der Halle und auf der Stallgasse.

Punkt 2 Dem Personal keine Anweisung geben
Ich habe die Stallhilfe lediglich darum gebeten, den Futterplan für mein Pferd zu ändern und kein verschimmeltes Stroh einzustreuen bei meinem Pferd.

Punkt 3 Selber Box ausmisten
Seit dem 1.11. ist das Selbstausmisten der angemieteten Box 335 Euro mit 30 Euro veranschlagt. D. h. ich miste selber aus, muß dafür sogar 365 Euro bezahlen. Ich miste meine Box nicht mehr aus. Ich sammelte seitdem 2 - 3 mal insgesamt die "vergessenen" Äpfel ab.

Punkt 4 Heu nassmachen
Argument: Die Kläranlage verstopft und statt Heu dann Silage füttern
Das Heu muß ich lt. Tierarzt nassmachen, das Pferd hustet bereits chronisch. Silage soll ich lt. Tierarzt nicht füttern, da das Pferd davon Durchfall und angeschwollene Beine bekommt.

Insgesamt kommt mir das seltsam vor.

Meine Frage:

Soll ich der Abmahnung widersprechen. Soll ich pauschal widersprechen oder auf die einzelnen Punkte eingehen.

Danke für die Geduld.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Seit dem 1.11. ist das Selbstausmisten der angemieteten Box 335 Euro mit 30 Euro veranschlagt. D. h. ich miste selber aus, muß dafür sogar 365 Euro bezahlen.

??? Gibt es das auch in verständlich ???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wie wärs mit einem Wechsel des Reitstalls?

wirdwerden

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#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Widersprechen ( einem Bauern )? oh weh!
Der erste Schritt wäre mit dem Stallbesitzer ein ordentliches Gespräch finden und durchführen. Wenn dies nicht fruchtet würde ich einen anderen Stall suchen/finden und dann Kündigen. Das mit der Stromrechnung ist an den Haaren herbeigeführt, weil 10 Lampen a 40 Watt 400 Watt entsprechen.

400 Watt Energieaufnahme in einer Stunde = 0,4 kWh
In einer halben Stunde ( x 0,5 h )wären es nur 0,2 kWh
Auf das Jahr bezogen ( 365 Tage )73 kWh.
Bei einem angegebenen Strompreis von 1,21 Euro/kWh (!) durch den Stallbesitzer ist das Ergebnis... 88,33 Euro!

Dessweitern wäre der Inhalt des Einstellvertrages sehr hilfreich um eine entsprechende Antwort zu den ander Punkten geben zu können.


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#5
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)


Harry van Sell
Ausmisten wird von Stallpersonal vorgenommen - ziemlich schlecht.
Wenn man das als Pferdehalter für sein Pferd selbst tut - also dem Personal Arbeit abnimmt - dann muß man aus einem mir unverständlichen Grund 30 Euro zusätzlich berappen.

von muran
Im Einstellungsvertrag steht zu dem Punkt Abmahnung
"Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) Der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung 14 Tage im Rückstand ist,
b) die Betriebs- und Reitordnung trotz Abmahnung wiederholt oder - auch ohne vorherige Anmahnung - schwerwiegend verletzt wird.
Die Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in dem Bereich dieses Vertrage fallenden Verrichtungen betraut hat."
Ein Gespräch wird nicht möglich sein. Falls es sinnvoll ist, würde ich zu der Abmahnung schriftlich Stellung beziehen. Ich weiß nicht, wie ich mich hier verhalten sollte.

Im Einstellungsvertrag wird auf die Stallordnung verwiesen, die an den Türen hing.
Zitate aus der Stallordnung

"Die Anlage ist von 7.00 Uhr Sommerzeit - 22.00 Uhr und in der Winterzeit von 8.00 Uhr - 22.00 Uhr geöffnet."
"Um 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe und jedes Pferd muss in seiner Box stehen (liegen). Sollten Sie aus beruflichen Gründen u. ä. nach 22.00Uhr noch ausreiten, wird das von uns nicht gestattet. Ab 22.00 Uhr sollten Sie das Licht ausschalten und den Stallbereich verlassen. Sie können dann aber im Anschluss im Aufenthaltsraum noch einen Tee etc. trinken."
"Der Einsteller hat dem Personal keine Anweisungen zu erteilen. Etwaige Beschwerden etc. sind dem Eigentümer oder bei dessen Abwesenheit seiner Vertretung vorzutragen."

Zu dem "Heu nass machen" steht nichts in der Stallordnung.

Meine Frage ist letztlich:
Kann ein Einsteller abgemahnt werden, wenn die vom Stallbesitzer angeführten Argumente bei allen anderen Einstellern erlaubt sind?

Bei Bedarf kann ich auch die umfangreiche Stallordnung/Einstellungsvertrag als Anhang schicken oder als Beitrag posten.

Dank für die Antworten.


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Kann ein Einsteller abgemahnt werden, wenn die vom Stallbesitzer angeführten Argumente bei allen anderen Einstellern erlaubt sind?

Kann der Einsteller dies denn beweisen?



quote:
Punkt 1 Anlagebenutzung von 8 - 22 Uhr

Meines erachtens wird bei den Stallzeiten keine Ausnahme gemacht für Sonderfälle (wie z.B. ein erkranktes Tier) um eine adäquate Betreuung zu ermöglichen.
Die Frage ist, ob der Reitstallbesitzer dies dulden müsste oder ob er hier erfolgreich auf einen Tierarzt/eine Tierklink verweisen könnte.
Denn auch Pferde haben



quote:
Punkt 2 Dem Personal keine Anweisung geben

Der macht Sinn. Alleiniger Ansprechpartner sollte der 'Boss' sein. Er ist für die ordnungsgemäß Ausführung der Anweisungen und die Mitteilung derselben an ALLE Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn du etwas nur an den anwesenden Mitarbeiter weitergibst, kann die Anweisung durchaus untergehen. Zum Schaden des Tieres ...



quote:
Punkt 3 Selber Box ausmisten

Steht dazu etwas im Vertrag/der Stallordnung



quote:
Punkt 4 Heu nassmachen

Hier sollte eine Bescheinigung/Attest des Tierarztes helfen den Pnkt zu entkräften.
Die Kläranlage verstopft
Verständnsfrage: Warum? Wodurch? Was istandersals bei trockenem Heu?



Fazit: schnellstens einen anderen Stall suchen ... ihr liegt dem Bauern quer im Mangen.
Vermutlich dauert es nicht mehr lange bis du und das Pferd auf der Straße stehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Kann der Einsteller dies denn beweisen?

Ja, das kann ich.

quote:
Der macht Sinn. Alleiniger Ansprechpartner sollte der 'Boss' sein. Er ist für die ordnungsgemäß Ausführung der Anweisungen und die Mitteilung derselben an ALLE Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn du etwas nur an den anwesenden Mitarbeiter weitergibst, kann die Anweisung durchaus untergehen. Zum Schaden des Tieres

Es ist gängige Praxis, dass Futterpläne u. ä. mit dem Personal abgesprochen werden. So wird es gehandhabt, seit ich vor 12 Jahren eingezogen bin. Der SB ist ein Kuhbauer und hat fast keine Ahnung wie Pferde ticken.

quote:
Steht dazu etwas im Vertrag/der Stallordnung

Es stand in der Stallordnung, daß man selbst misten konnte. Der Passus wurde zum 1.11.2010 im Rahmen einer Mieterhöhung so geändert, daß der Selbstmister 30 Euro bezahlen muß.

quote:
Hier sollte eine Bescheinigung/Attest des Tierarztes helfen den Pnkt zu entkräften.

Das wurde mir auch schon von Einstellern empfohlen. Warum soll ich es noch tun, wenn das Band sowieso zerschnitten ist.

quote:
Die Kläranlage verstopft
Verständnsfrage: Warum? Wodurch? Was istandersals bei trockenem Heu?

Dazu steht überhaupt nichts im Vertrag/Stallordnung. Das ist eine Pferdewaschbox. Es fallen beim Wässern einige Halme auf den Boden. Die fegen wir aber weg. Das Verstopfen (Erde) tritt vornehmlich im Winterhalbjahr auf, wenn die Pferdebeine vom Dreck befreit werden. Der Abfluß ist unterdimensioniert nach Meinung anderer Einsteller.

Meine Frage ist: Kann der Stallbesitzer willkürlich handeln, d.h. einer darf das, der andere jedoch nicht?

Muß ich auf die Anmahnung reagieren?

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#8
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Kann der Einsteller dies denn beweisen?

Ja, das kann ich.

quote:
Der macht Sinn. Alleiniger Ansprechpartner sollte der 'Boss' sein. Er ist für die ordnungsgemäß Ausführung der Anweisungen und die Mitteilung derselben an ALLE Mitarbeiter verantwortlich.
Wenn du etwas nur an den anwesenden Mitarbeiter weitergibst, kann die Anweisung durchaus untergehen. Zum Schaden des Tieres

Es ist gängige Praxis, dass Futterpläne u. ä. mit dem Personal abgesprochen werden. So wird es gehandhabt, seit ich vor 12 Jahren eingezogen bin. Der SB ist ein Kuhbauer und hat fast keine Ahnung wie Pferde ticken.

quote:
Steht dazu etwas im Vertrag/der Stallordnung

Es stand in der Stallordnung, daß man selbst misten konnte. Der Passus wurde zum 1.11.2010 im Rahmen einer Mieterhöhung so geändert, daß der Selbstmister 30 Euro bezahlen muß.

quote:
Hier sollte eine Bescheinigung/Attest des Tierarztes helfen den Pnkt zu entkräften.

Das wurde mir auch schon von Einstellern empfohlen. Warum soll ich es noch tun, wenn das Band sowieso zerschnitten ist.

quote:
Die Kläranlage verstopft
Verständnsfrage: Warum? Wodurch? Was istandersals bei trockenem Heu?

Dazu steht überhaupt nichts im Vertrag/Stallordnung. Das ist eine Pferdewaschbox. Es fallen beim Wässern einige Halme auf den Boden. Die fegen wir aber weg. Das Verstopfen (Erde) tritt vornehmlich im Winterhalbjahr auf, wenn die Pferdebeine vom Dreck befreit werden. Der Abfluß ist unterdimensioniert nach Meinung anderer Einsteller.

Meine Frage ist: Kann der Stallbesitzer willkürlich handeln, d.h. einer darf das, der andere jedoch nicht?

Muß ich auf die Anmahnung reagieren?

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#9
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite. GEH!!! KÜNDIGE und suche alleine schon für Dein Pferd etwas anderes. Ich habe selbst 2 Pferde und beide sind krank! Ich kenne das Unverständniss eines SBs wenn das Heu nass sein muss weil sonst das Pferd erstickt oder man Medis vor der Arbeit geben muss - zum Glück ist mein SB relativ ok (kleinere Querelen gibt es doch immer - weibliche Pferdebesis sind nicht die einfachsten :banana: ).

Für mich sind die meisten Punkte nur ein Indiz, dass Du dort nicht mehr erwünscht bist ... da hilft dann sicher auch kein Gespräch oder Widerspruch - der SB will Euch nicht mehr, sonst würde er nach 12 Jahren einfach anders agieren meiner Meinung nach.

Wenn ein SB nicht einsieht, dass ein Pferd ein etwas mehr an Behandlung und Fürsorgen benötigt aufgrund von Krankheiten (Koliker - Bronchitis Pferd), dann sollte er die Finger davon lassen. Gott macht mich ein solches ignorantes Verhalten sauer :bang:

Viel Glück
Ally

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#10
 Von 
ImkeP
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich habe sehr zeitnah gekündigt. Kein Gespräch mit ihm geführt. Ein SB, der sich z. B. mit seinen Kunden auf der Stallgasse anschreit oder vom Trekker aus beschimpft, ist für mich nicht mehr akzeptabel. Außerdem geht es in diesem Stall nicht mehr um die Pferde.

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#11
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

quote:
Wenn ein SB nicht einsieht, dass ein Pferd ein etwas mehr an Behandlung und Fürsorgen benötigt aufgrund von Krankheiten (Koliker - Bronchitis Pferd), dann sollte er die Finger davon lassen. Gott macht mich ein solches ignorantes Verhalten sauer


Manchmal liegt es aber auch am Einsteller. Mehr Behandlung, mehr Zeitaufwand und manchmal auch ein höherer Kostenaufwand für den SB.
Nach Meinung vieler Einsteller muss ein SB diese zusätzliche Leistungen zu jeder Zeit sofort und kostenlos erbringen.
Sobald der SB dafür eine Aufwandsentschädigung haben will, oder sagt er habe dafür nicht die Zeit - ist er sofort ein schrecklicher ignoranter Tierquäler.


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#12
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

Hi,

sehr gute Entscheidung. Der Bruch ist zu tief und die Leidtragenden sind hier die Pferde, die sich rein gar nicht wehren können.

Viel Glück bei der Stallsuche und einen Tipp - im neuen Stall alles soweit irgendgeht vertraglich abklären lassen. Dann kommen diese Probleme eventuell nicht auf.

#ellis: Klar ist es einzusehen, dass z.B. ein etwas höherer Wasserverbrauch eventuell in Rechnung gestellt werden muss aber man kann es auch übertreiben. Anschreien geht aber rein gar nicht - Dienstleister bleibt Dienstleister. Ich habe selbst 2 kranke Pferde und kenne die Ausreden der SBs die die Leistungen nicht erbringen wollen oder selbst können - diese einem aber zusagen bevor man kommt bzw. Aussagen machen wie "ist doch alles gar kein Problem" solange man den Vertrag noch nicht unterschrieben hat. Und dann geht es los mit den Zickereien und Ausreden - und das bei Dingen, die vertraglich vereinbart wurden vorher. Nur so am Rande und hier am Thema vorbei. Ich reagiere auf solche "Stallbesitzer von Gottes Gnaden" sehr heftig - gebranntes Kind (dass alle Extras immer selbst durchgeführt hat und die Bereitstellungen von Sonderleistungen immer gezahlt hat!). Nur zur Absicherung vor bösen Kommentaren -- es gibt auch andere SBs, die sich an Absprachen halten und kranke Pferde tolerieren.

Lieben Gruß
Ally

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