Abmahnung durch Rechtsanwalt Jörg Plöhn im Auftrag der Firma Vollwaren Handelsgesellschaft mbH

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Gewerbetreibende werden von Konkurrenz wg. Wettbewerbsverstößen abgemahnt

Wettbewerbsverstöße im Rahmen eines Internetauftritts auf einer Homepage oder im Internetauktionshaus eBay sowie bei Amazon werden im Auftrag der Firma Vollwaren Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Rechtsanwalt Jörg Plöhn abgemahnt, da diese sich durch das Marktverhalten anderer Marktteilnehmer benachteiligt sehen.

Den betroffenen, zumeist Kleingewerbetreibeneden, wird vorgeworfen u.a. folgende Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft gegenüber Verbrauchern zu begehen:

  1. der Verbraucher wird vor Vertragsschluss nicht über das Bestehen bzw. Nichtbestehen seines Widerrufsrechts belehrt,
  2. bei der Bewerbung von Waren mit Preis wird nicht angegeben, dass die für die Waren geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen,
  3. dem Verbraucher wird nicht die Möglichkeit gegeben, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern,
  4. der Verbraucher wird nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen unterrichtet,
  5. der Verbraucher wird nicht darüber unterrichtet, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
  6. die Anschrift, sowie die Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Verkäufer (also dem Empfänger der Abmahnung) ermöglichen werden nicht bereitgehalten

Betroffene sollten sich nicht von den kurzen Fristen in Panik versetzen lassen

Von den Betroffenen wird neben der Aufforderung das beanstandete Verhalten umgehend abzustellen die Abgabe einer bereits vorgefertigten Unterlassungs- Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 865,00 € verlangt.

Die Fristen dazu sind aufgrund von Eilbedürftigkeit sehr knapp bemessen, daher ist es wichtig, nach Erhalt eines solchen Schreibens richtig zu reagieren.

  • Die gesetzten Fristen müssen unbedingt beachtet werden
  • Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben werden
  • Zahlung sollten keinesfalls ohne vorherige Absprache mit einem fachkundigen Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Wir prüfen ihr Abmahnschreiben:

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax. Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel: Nichts oder deutlich Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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