Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch für Warner Music: "Green Day - Tre!"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Rasch, Warner, Musikalbum, Tre
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Wie sollte man sich verhalten?

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nimmt im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 07. Dezember 2012 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum

„¡Tré!" der Punk-Rock-Band Green Day.

Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Warner Music Group Germany Holding GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, wie man sich generell verhalten sollte.