Abmahnung durch Lüge

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
_eule_liest_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung durch Lüge

Hallo,
ich bin seit Jahren in der Altenpflege (Altenheim für psychisch kranke) tätig und habe mir nie was zu Schulde kommen lassen. nun ist etwas passiert, was zu einer Abmahnung, im schlimmsten Fall zu Kündigung führen soll.
Ich war zusammen mit einem "Parktikanten" im Dienst und es war Zeit für den Nachmittagskaffee. Ein Bewohner hatte im Badezimmer eine ziemliche *****ei angerichtet welche ich noch schnell beseitigte. Auf dem Flur reichte ich dem Bewohner noch Desinfektionsmittel für die Hände, damit keine Kotbaktierien weiterggegeben werden konnte. Dieser schmierte es sich aber ins Gesicht. Deswegen nahm ich seine Hand schnell runter. Der Praktikant ging zum Arbeitgeber und behauptete ich hätte den Bewohner in dieser Situation geschlagen. Daraufhin musste ich vor die Chefetage und den Betriebsrat um Stellung zu beziehen. Meine Stationsleiterin und Bereichschefin glauben mir und der Bewohner wurde mehrfach von Chef, Betreiiebsratsmitgliedern etc. zu dem Vorfall befragt und verneint die ganze Zeit, dass ich ihn geschlagen hätte. Immerhin habe ich das ja auch nicht getan. Dennoch wird dem Praktikantin geglaubt. Der Zeuge, der in der Situation beteiligt war wird nicht beachtet. Er ist ja immerhin krank. Auch des Praktikanten Mutter, eine Kollegin hat sich auf seine Seite geschlagen. Nun droht mir unrechtmäßiger Weise eine Abmahnung oder schlimmeres. Welche Möglichkeiten habe ich? Sowas muss ich doch nicht hinnehmen! Es ist schlichtweg erlogen!
(Man muss dazu sagen, dass der Praktikant (bzw. eine Art Aushilfe oder wieman es bezeichnen soll) unser Orts schon öfter wegen solcher an den Haaren herbeigezogenen Lügen (Gewalt, sexuelle Belästigung etc.) aufgefallen.)
Ich sehe sowas als Verleumdung an, sollte es für negative Konsequenzen bei mir führen.
Ich hoffe auf Antworten, ich bin gerade ziemlich fertig, weil mir sowas tatsächlich angehangen wird und der wohl damit durchkommt.

Viele grüße
die Eule

-- Editier von _eule_liest_ am 28.06.2016 21:07

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Das ist ziemlich das Scheußlichste, was einem AN passieren kann: intrigante Aushilfe, deren Lügen man dann auch noch glaubt.
Was jetzt noch möglich ist - schwer zu sagen. Wesentliche Dinge - und vmtl. auch Fehler - sind schon geschehen in den Rechtfertigungsversuchen. Da wäre guter Rat angesagt gewesen und äußerste Zurückhaltung in den Äußerungen.
Mit einer Abmahnung würdest du übrigens noch einigermaßen glimpflich davonkommen, beinhaltet doch die Abmahnung den Verzicht des AG auf Kündigung in dieser Situation.
Als brauchbare Strategie sehe ich nach deinem Beitrag am ehesten, die Glaubwürdigkeit der Aushilfe anzugreifen und ihm oder ihr frühere Lügen etc. nachzuweisen. Das wirst du allerdings kaum alleine schaffen, weil - wenn es jetzt von dir kommt - nur 'Gegenbeschwerde' unterstellt wird und vielleicht sogar Rache.

-- Editiert von blaubär+ am 29.06.2016 07:01

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zu der Abmahnung - wenn sie denn kommt - schreibe deine Gegendarstellung und lass sie in deiner Personalakte aufnehmen.

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#3
 Von 
_eule_liest_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich möchte euch erst mal für eure Antworten danken! Ich bin nicht eher dazu gekommen, weil ich leider ins Krankenhausmusste. Aber nun geht es mir besser.

Allerdings weiß ich noch nichts wegen der Folgen der Unterstellung. Es gab seitdem keine weitere information. Weder, ob das alles eingestellt wird, oder eine Abmahnung oder schlimmeres. Puh, das kann einem aber auch zusetzen. Ichmuss wohl weiter warten.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Die 'Fristlose' ist damit schon Mal vom Tisch, denn die hätte der AG binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der Vorwürfe aussprechen müssen. Vielleicht kannst du dich auch ein wenig entspannen, denn offenbar hat dein AG es nicht sonderlich eilig mit Sanktionen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wer sagt denn, dass Sanktionen kommen? Jemand hat was behauptet, der Arbeitgeber muss so einer Behauptung zwingend nachgehen. Sonst machen die Verantwortlichen sich nämlich strafbar (Stichwort Garantenstellung). Die Erforschung der Wahrheit hat nichts ergeben. Hätte sich was ergeben, so hätte man Dich entlassen müssen und auf jeden Fall von Patienten fernhalten. Wenn das nicht geschehen ist, ist die Angelegenheit wohl erledigt.

wirdwerden

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Es bleibt ja noch die Klage offen der Verleumdung...

Ob das aber sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.

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#7
 Von 
_eule_liest_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Über eine Klage hätte ich nur nachgedacht, hätte das ganze für mich böse Folgen gehabt. Der Praktikant ist bis ich gesundgeschrieben bin auch weg, was denke ich ganz gut bin. Ich bin ihm bis ich krank wurde aus dem Weg gegangen um eventuelle Eskalationen zu vermeiden. Meine Kollegen stehen auch alle hinter mir.
Vermutlich hast du recht, wirdwerden und es kommt nichts mehr. Zumindest über Kündigung werde ich mir anscheindend keine Gedanken mehr machen zu müssen. Darüber wäre ich sehr froh um das ganze abhaken zu können.

Auf jeden Fall nochmal danke für euren Zuspruch! Ich habe mich sehr über die schnellen Antworten gefreut, die mich auch beruhigt haben!

LG
Die lesende Eule

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#8
 Von 
_eule_liest_
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Soeben flatterte mir die Abmahnung ins Haus. Tatsächlich wird also dem Praktikanten geglaubt, dass ich nicht nur dem Bewohner die Hand runtergenommen habe, sondern ihm zusätzlich ins Gesicht geschlagen haben soll.

Ich möchte mich nur nochmal rückversichern: die Abmahnung nicht unterschreiben, sondern eine Gegendarstellung beifügen und zurückschicken?

gilt in euren Augen das, was der Praktikant durch seine Aussage erreicht hat als Verleumdung oder gar Rufmord? Gegen die Abmahnung vorzugehen, zumindest vor Gericht, habe ich eher nicht vor. Ich denke, das wäre auch eher Aussichtslos, da es ja anscheinend Aussage gegen Aussage steht.

Viele Grüße
Die lesende Eule

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gegen eine Abmahnung vorzugehen, das lohnt sich in der Regel nicht. Hefte das Teil bei Dir zu Hause ab. Schreibe eine Gegendarstellung mit der Aufforderung, diese in die Personalakte zu nehmen und das wars.

Für mich lohnt es sich einfach nicht, hier strafrechtlich vorzugehen. Denn auch da steht Aussage gegen Aussage. Wäre mir auch zu viel Stress. Was mich wundert: bei dem Vorwurf hätte, sofern man dem Praktikanten glaubt, eigentlich eine Kündigung erfolgen müssen. Dann wärst Du untragbar. Der Weg, den man jetzt eingeschlagen hat, der erinnert mich so an "ein bißchen schwanger." Geht eigentlich gar nicht. Also Gegendarstellung schreiben und das wars. Und - wenn Du wieder arbeitest, vielleicht mal zum Betriebsrat gehen und fragen, was hinder dem ganzen Blödsinn steht.

wirdwerden

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Gegendarstellung zur Akte geben und dann mal so in ein paar Monaten nachgucken, ob die wirklich drin ist, das halte ich auf für sinnvoll.
Damit dieser Praktikant lernt, dass man nicht einfach Kollegen so schädigt, fände ich eine Anzeigen gegen den wegen Verleumdung durchaus sinnvoll. Dann hat er mal Stress und eine Einladung zur Stellungnahme von der Polizei. Dann dreht sich das Blatt und plötzlich ist er Beschuldigter. Manchen hilft allein das, vorsichtiger zu werden.

-- Editiert von altona01 am 26.07.2016 17:50

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