Abmahnung durch Fareds für den Erotikfilm "Pretty Little Belle"

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Auftraggeber Malibu Media LLC lässt Filesharing von geschützten Werken in Tauschbörsen abmahnen

Derzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung der Datei Pretty Little Belle ab.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die Datei „Pretty Little Belle“ illegal mittels einer Online-Tauschbörse verbreitet. Dadurch wird die Datei widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht ausschließlich dem Rechteinhaber bzw. Urheber zu und erfolgt, sofern dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, widerrechtlich.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert Fareds im Namen ihrer Mandantschaft dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 735,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine überstürzten Handlungen vornehmen.

Stattdessen sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Zudem sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen sich ausschließen können. Die abgeänderte Unterlassungserklärung sollte sich auf die notwendigen Angaben beschränken und für Sie möglichst vorteilhaft sein.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe?

Es besteht nach heutiger Rechtslage die Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden.

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer regelmäßig keinen Schadensersatz leisten. Störer ist derjenige, der durch das Bereitstellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Nach neuster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder stark begrenzt.

Wenn auch Sie Post von den Anwälten von Fareds für die Malibu Media LLC wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an der Datei „Pretty Little Belle“ erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de auf. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an und werden Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. Rufen Sie uns an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
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