Abmahnung durch Bindhardt Fiedler Zerbe - German Top100 Vergiss mich
Von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner 22.6.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 922 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Bushido feat. J-Luv
In einer unlängst vorgelegten Abmahnung ging es um das Angebot eines Chartcontainers mit 100 Musikstücken, hier der „ German TOP 100 “. Herr Anis Mohamed Ferchichi (alias Bushido ) mahnt durch seine Anwälte Rechtsverstöße an seinem Musiktitel „ Vergiss mich “ ab.
In der Abmahnung wird ein Betrag in Höhe von 400 Euro und die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt.
Leipzig
15 Bewertungen Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Mietrecht, Urheberrecht Pers. Direktanfrage
Hilfe bei Abmahnung von Musikcontainern, wie der German TOP 100 Single Charts
1. Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht unterschrieben werden, es wird vielmehr empfohlen, allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere bei Chartcontainer besteht ein hohes Risiko, Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern zu erhalten, dies sollte von Anfang an vermindert werden.
2. Vergleichsbetrag 400 Euro
Prüfen Sie die erwähnten wenigen Details zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname und Internetprovider.
Im Hinblick auf den geforderten Betrag können auch die Anwaltskosten unter der Maßgabe des § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die Kosten der erstmaligen Abmahnung auf maximal 100 Euro beschränkt, einer Prüfung unterzogen werden.
Für die Anwendbarkeit sind vier Voraussetzungen nötig:
• erstmalige Abmahnung
• einfach gelagerter Fall
• unerhebliche Rechtsverletzung
• außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 24.03.2011 (Az. : 6 W 42/11) erst kürzlich deutlich gemacht, dass die Anwendbarkeit des § 97a Absatz 2 UrhG jedenfalls im Einzelfall geprüft werden müsste.
Zusammenfassung
In der Regel empfiehlt sich zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Gerade bei Abmahnungen von Top 100 Chartcontainern sollte jedoch jeder Schritt genauestens überlegt sein, denn weitere Abmahnungen könnten folgen.
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