Abmahnung durch BaumgartenBrandt i.A.d. MFA Filmdistribution e.K. - "Durst"

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Derzeit mahnt die Kanzlei BaumgartenBrandt für die MFA Filmdistribution e.K. Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Filmwerks "Durst" ab.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film "Durst" (Originaltitel: "Thirst") innerhalb eines Filesharing-Netzwerks unerlaubt anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. 

Was fordert BaumgartenBrandt?

Die Kanzlei BaumgartenBrandt verlangt die dauerhafte Löschung des Films "Durst" von dem Rechner des Abgemahnten, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 765,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Des Weiteren wird dem Betroffenen eine sehr knapp bemessene Frist gesetzt. Innerhalb dieser Frist soll er die Forderungen erfüllen. Ob die Fristsetzung rechtens ist und was passiert, wenn die Frist einmal tatsächlich zu knapp bemessen sein sollte, erfahren Sie hier: "Die Fristen sind sehr kurz, ist das Rechtens?".

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung bestmöglich vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt im Namen der MFA Filmdistribution e.K. wegen unerlaubter Verwertung des südkoreanischen Films "Durst" erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!
  2. 765,00 Euro nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Sehr wichtig ist, dass Sie sich nicht durch vorschnelles Handeln selbst Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Schildern Sie Ihren persönlichen Fall einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und beauftragen Sie diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche. Des Weiteren ist es ratsam nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält oft für Sie nachteilige Klauseln, welche durch eine modifizierte Unterlassungserklärung vermieden werden können. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt verfasst werden. Nicht empfehlenswert ist es ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus einem Internetforum zu verwenden. Diese Muster sind häufig von Laien abgefasst worden und enthalten deshalb teilweise Ungenauigkeiten, die die Unterlassungserklärung vor einem Gericht völlig wertlos machen können.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung. Falls Sie sich sicher sind, dass Sie selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen haben und auch keine dritte Person, die Zugriff auf Ihr WLAN-Netzwerk hat, könnte dies ein möglicher Ansatzpunkt sein. In einem solchen Fall könnte ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen sein. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, trägt hier der Rechteinhaber die Beweislast, ob die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt erfolgte.

Häufig kommt auch eine Haftungsbeschränkung in Betracht. Wenn Sie zum Beispiel nicht selbst, sondern eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt es zu einer Haftungsbeschränkung. In einem solchen Fall haften Sie als sogenannter Störer. Dieser muss grundsätzlich nicht für die Schadensersatzkosten aufkommen.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet seine Leistungen zu sehr fairen Preisen an. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 - 866 22 66 an oder füllen Sie das auf unsere Website vorhandene Kontaktformular aus (http://www.abmahnhelfer.de/kontakt).

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
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