Abmahnung durch APW für Universal Pictures "Der Medicus"

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Derzeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei APW für die Universal Pictures International Germany GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der Medicus" ab.

Die Rechtsverletzung erfolgte, indem der Betroffene den deutschen Film „Der Medicus“ mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung stellte und so öffentlich zugänglich machte. Diese öffentliche Zugänglichmachung erfolgte vorliegend illegal, da es keine vorherige Einwilligung der Universal Pictures International Germany GmbH gab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die APW Rechtsanwälte den Abgemahnten auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie verhalte ich mich bestmöglich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von den APW Rechtsanwälten in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1.     Nicht voreilig zahlen!
  2.     Nichts unterschreiben!
  3.     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4.     Rechtsanwalt konsultieren!
  5.     Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag zahlen. Dadurch schneiden Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten ab, da ein Verhandeln über die Höhe des Betrags im Nachhinein nicht mehr möglich ist. Stattdessen sollten Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen kann.

Zudem sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung so abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt und möglichst zu Ihren Gunsten ist.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Wenn Sie sich beispielsweise sicher sind, dass weder Sie noch ein anderer, der Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen ist. In einem gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Des Weiteren kann sich ein Vorgehen lohnen, wenn nicht Sie selbst, sondern eine andere Person (Familienmitglied, Mitbewohner, Partner etc.) die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Sodann kommt nur noch eine Haftung als so genannter Störer in Betracht. Als Störer ist keine Schadensersatzpflicht zu leisten. Es ist auch möglich, dass Sie sich von der Haftung befreien können. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, kommt auf die jeweiligen Umstände des Falls an (z.B. Alter des Täters).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der APW Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „Der Medicus“ erhalten haben, nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 853 in Anspruch. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
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