Abmahnung des Fotografen Michael Lange aus Hamburg durch die Kanzlei „Unverzagt - von Have“ - Fonds-Broschüre „HGA Aviation Co Invest I“

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Abmahnung des Fotografen Michael Lange aus Hamburg durch die Kanzlei „Unverzagt - von Have“ - Fonds-Broschüre „HGA Aviation Co Invest I“

Die Kanzlei „ Unverzagt - von Have “ aus Hamburg mahnt derzeit eine Mehrzahl an Fonds-Vermittlern für den Fotografen Michael Lange ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, der Fotograf Michael Lange sei Urheber der im für den Flugzeug-Fonds HGA Aviation Co Invest I “ aufgelegten Emissionsprospekt verwendeten Fotos. Die Nutzungsrechte an diesen Fotos habe der Fotograf ausschließlich der Fondsgesellschaft „ HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH “ aus Hamburg eingeräumt, ohne die Berechtigung zur Weitergabe an Dritte zu erteilen. Die Fonds-Vermittler verstießen durch die Veröffentlichung des Fonds-Prospekts im Internet daher gegen das Urheberrecht des Fotografen.

Die Kanzlei „Unverzagt - von Have“ fordert für den Fotografen Michael Lange nunmehr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich die Fonds-Vermittler dazu verpflichten sollen, eine Nutzung der abgemahnten Bilder zukünftig zu unterlassen. Ferner wird Auskunft über die Dauer und Art der Nutzung durch die Abgemahnten gefordert. Zum Beweis der Stichhaltigkeit der Abmahnung wird auf einen Vergleich vor dem Landgericht Hamburg, Az. 308 O 364/09, Bezug genommen, in welchem sich der dortige Abgemahnte zu einer Zahlung von EUR 25.000,00 verpflichtet haben soll.

Hier ist dringend vor einer allzu schnellen und überhasteten Reaktion durch die Abgemahnten zu warnen. Zunächst sollte geprüft werden, inwieweit der Fotograf Michael Lange tatsächlich Urheber der hier streitgegenständlichen Fotos ist. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob die Lizenzierung des abgemahnten Bildmaterials an die „HGA Capital Grundbesitz und Anlage GmbH“ nicht von der Reichweite der vertraglichen Bestimmungen her auch eine Nutzung durch die Fonds-Vermittler umfasst. Die Auflage eines gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsprospektes mit Kenntnis und Einwilligung des Fotografen dürfte auch die bestimmungsgemäße Nutzung durch Dritte umfassen. Andernfalls würde der wesentliche Vertragszweck zwischen dem Fotografen und der Fonds-Gesellschaft (Vertrieb des aufgelegten Fonds) vereitelt. Die Fonds-Gesellschaft dürfte den Prospekt dann nämlich ausschließlich selbst veröffentlichen, was gerade bei Vermittler-basierten Vertriebssystemen lebensfremd sein dürfte.

Die Begründetheit der Abmahnung einmal dem Grunde nach unterstellt, ist die Frage zu prüfen, ob der vom Fotografen Michael Lange geforderte Schadensersatz (vorliegend werden EUR 40.000,00 in den Raum gestellt) der Höhe nach berechtigt ist. Die Abrechnung nach MFM-Sätzen begegnet in der Rechtsprechung zunehmend Bedenken, so dass der hier geforderte Schadensersatz weit überhöht sein dürfte. Insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise geringen Verschuldens der Abgemahnten ist auch der geforderte „Verletzer-Zuschlag“ in Höhe von 100% der geforderten Lizenzgebühren zu überprüfen.

Weiterhin ist vor der Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung zu warnen. Der Abgemahnte ist an diese Erklärung 30 Jahre lang gebunden.

Es wird auch davon abgeraten, dem beigefügten Vergleich vor dem Landgericht Hamburg allzu viel Bedeutung beizumessen. Ein Vergleich setzt immer eine gegenseitige Einigung voraus. Die Gründe für diese Einigung sind dem Vergleich im Regelfall nicht zu entnehmen. Es ist daher nicht ersichtlich, ob die Klage wirklich begründet war oder ob der dortige Beklagte durch seinen Rechtsanwalt schlichtweg lücken- und fehlerhaft hat vortragen lassen.

Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung der Kanzlei „Unverzagt - von Have“ erhalten haben, so sollten Sie sich auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts fachkundigen Anwalt wenden, da es nach Fristablauf tatsächlich zu dem angedrohten kostspieligen gerichtlichen Verfahren kommen kann. Um dies zu vermeiden und Ihre Rechte weitestgehend zu wahren, sollten Sie umgehend handeln!

Wir haben bereits zahlreiche Fälle - auch der hier vorliegenden Art - auf dem Gebiet des Urheberrechts behandelt und können Ihnen helfen, eine optimal auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.