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Abmahnung des Film Sex Maniax durch die Rechtsanwälte U+C für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Von Rechtsanwältin Regine Filler
5.1.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 2814 Aufrufe
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Abmahnung

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte U+C im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Film Sex Maniax ab. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma oder im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens beweissicher dokumentiert worden sein.

Die Rechtsanwälte U+C fordern für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,-- zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe von EUR 650,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.

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Rechtsanwältin
Regine Filler
Göttingen
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Aktuelle Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/digiprotect-u+c.htm

Eine anwaltliche Begleitung dieser Angelegenheit ist äußerst sinnvoll, da die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und nur modifiziert unterzeichnet werden sollte. Des Weiteren handelt es sich bei der vorgenannten Angelegenheit um eine Verbreitung von pornographischen Schriften. Somit ist der Tatbestand des § 184 StGB erfüllt. Vor diesem Hintergrund kann auch nicht empfohlen werden eine Standartvariante aus dem Internet zu verwenden. Auch um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig ohne großes Aufsehen und möglichst kostengünstig zu erledigen, empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats.

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