Abmahnung des AG nach Facebookpost

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
0815Mensch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung des AG nach Facebookpost

Hallo zusammen,

der AN postet etwas gegen einen Fußballverein "Tod und Hass dem..." und wird abgemahnt. Er bezieht sich hier nicht auf eine natürliche Person, sondern den Verein als Institution.
Ist hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich?

Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von 0815Mensch):
Ist hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich?
Grundsätzlich gibt es hier Konstellationen die dies rechtfertigen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Mensch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von 0815Mensch):
Ist hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich?
Grundsätzlich gibt es hier Konstellationen die dies rechtfertigen...


In diesem Fall ist der AN in keiner höher gestellten Position.
Klingt mal wieder nach typischer Einzelentscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Fast jede Entscheidung ist letztlich eine Einzelentscheidung.

Um arbeitsrechlich abgemahnt zu werden, bedarf es aber eines gewissen Bezuges zu dem in diesem Fall Verein.

Es stellt sich allerdings auch die Frage, welcher Mensch, klar bei Verstand, so ein Schwachsinn schreiben muss.

Der text geht m.M.n. weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinaus.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Der text geht m.M.n. weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinaus. (sir berry)

Das sehe ich auch so. Und die Abmahnung ist hier der Wink mit dem Zaunpfahl, dergleichen bleiben zu lassen. 0515mensch ist gut beraten, sich daran zu halten, dann entfaltet die Abmahnung auch keine weitergehenden Effekte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Um arbeitsrechlich abgemahnt zu werden, bedarf es aber eines gewissen Bezuges zu dem in diesem Fall Verein.

Es kann schon ausreichden sein, das der Post des Mitarbeiters negativ auf die Firma bzw. deren Image abfärben könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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