Hallo zusammen,
der AN postet etwas gegen einen Fußballverein "Tod und Hass dem..." und wird abgemahnt. Er bezieht sich hier nicht auf eine natürliche Person, sondern den Verein als Institution.
Ist hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich?
Grüße
Abmahnung des AG nach Facebookpost
1. Juni 2017
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Frage vom 1. Juni 2017 | 15:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung des AG nach Facebookpost
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#1
Antwort vom 1. Juni 2017 | 15:25
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Grundsätzlich gibt es hier Konstellationen die dies rechtfertigen...ZitatIst hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich? :
#2
Antwort vom 1. Juni 2017 | 15:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Grundsätzlich gibt es hier Konstellationen die dies rechtfertigen...ZitatIst hier eine Abmahnung oder gar Kündigung grundsätzlich möglich? :
In diesem Fall ist der AN in keiner höher gestellten Position.
Klingt mal wieder nach typischer Einzelentscheidung.
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#3
Antwort vom 1. Juni 2017 | 16:15
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Fast jede Entscheidung ist letztlich eine Einzelentscheidung.
Um arbeitsrechlich abgemahnt zu werden, bedarf es aber eines gewissen Bezuges zu dem in diesem Fall Verein.
Es stellt sich allerdings auch die Frage, welcher Mensch, klar bei Verstand, so ein Schwachsinn schreiben muss.
Der text geht m.M.n. weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinaus.
Berry
#4
Antwort vom 1. Juni 2017 | 18:29
Von
Status: Weiser (17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
/// Der text geht m.M.n. weit über eine zulässige Meinungsäußerung hinaus. (sir berry)
Das sehe ich auch so. Und die Abmahnung ist hier der Wink mit dem Zaunpfahl, dergleichen bleiben zu lassen. 0515mensch ist gut beraten, sich daran zu halten, dann entfaltet die Abmahnung auch keine weitergehenden Effekte.
#5
Antwort vom 1. Juni 2017 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatUm arbeitsrechlich abgemahnt zu werden, bedarf es aber eines gewissen Bezuges zu dem in diesem Fall Verein. :
Es kann schon ausreichden sein, das der Post des Mitarbeiters negativ auf die Firma bzw. deren Image abfärben könnte.
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