Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH "Winx Club 3D - Das Magische Abenteuer"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnungsrecht, modifizierte, Unterlassungserklärung, Fristablauf, Film
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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen derzeit verstärkt für die Universum Film GmbH in Bezug auf den Film "Winx Club 3D - Das Magische Abenteuer " ab.

Und auch heute erreicht meine Kanzlei mal wieder einer Abmahnung aus dem Bereich des Filesharing/Urheberrechts. Diesmal geht es um einen Film.

1. Von wem wird abgemahnt?

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Im heutigen Fall handelt es sich um eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München für die Universum Film GmbH „Winx Club 3D – Das Magische Abenteuer (Film)“

2. Was genau wird eigentlich abgemahnt?

Es werden hier mit der Abmahnung urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

Dem Empfänger der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, den Film „Winx Club 3D – Das Magische Abenteuer (Film)“ im Internet über eine sog. Onlinetauschbörse (Filesharing) heruntergeladen zu haben.

3. Was wird genau gefordert?

Zunächst wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Regelmäßig liegt der Abmahnung auch eine solche vorgefertigte Unterlassungserklärung bei.

Weiterhin soll ein Betrag in Höhe von pauschal 956 € an die Rechtsanwälte gezahlt werden.

Dieser Betrag wird gefordert, um die behaupteten Schadensersatzansprüche sowie Rechtsanwaltskosten abzugelten.

4. Wie sollte ich im Falle einer Abmahnung reagieren?

Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, weder voreilig zu zahlen, noch die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden. Mit dem Unterschreiben und Zurücksenden der vorgefertigten Unterlassungserklärung würden Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben und wären verpflichtet, die geforderten Kosten zu zahlen, selbst wenn Sie nachweisbar keine Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Auch sollten Sie unter keinen Umständen die Rechtsanwälte auf der Gegenseite selber kontaktieren.

Sofern eine Prüfung ihres Falles ergibt, dass eine Urheberrechtsverletzung hier nicht ausgeschlossen werden kann, so müsste zunächst fristgerecht eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch eine fachmännische Formulierung können Sie erreichen, dass Sie eine hinreichende Unterlassungserklärung abgeben,zugleich aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen dringend davon abraten, selber eine Unterlassungserklärung zu entwerfen oder ungeprüft ein Muster aus dem Internet zu übernehmen. Sollte die Unterlassungserklärung nämlich nicht ausreichend formuliert sein ( z.B. weil eine Vertragsstrafe vergessen wurde oder weil die Formulierung zu unbestimmt ist), so droht eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung!

Um aber konkrete Angaben und insbesondere Handlungsempfehlungen in Ihrem Fall zum weiteren Vorgehen machen zu können, müsste natürlich der konkrete Fall erst einmal intensiv untersucht werden.

Zunächst müsste natürlich geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung nachweisbar ist.

Sollte nämlich tatsächlich unter keinen Umständen eine Urheberrechtsverstoß nachweisbar sein, so bräuchte auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dieses muss aber zunächst wie bereits gesagt im Einzelfall geprüft werden.

Falls aber tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vorliegen sollte, lassen sich dennoch oftmals im Einzelfall mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Gesamtkosten deutlich senken.

Für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, empfehle ich folgendes Vorgehen:

1. Sie sollten bitte weder telefonisch noch schriftlich Kontakt zur Gegenseite aufnehmen

2. Bitte senden Sie auf keinen Fall die de Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück

3.Die gesetzten Fristen sollten Sie bitte keinesfalls ignorieren

4.Es sollte schnellstmöglich und noch vor Fristablauf anwaltlicher Rat eingeholt werden

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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