Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film "3 Days to Kill"
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, 3 Days to killWaldorf Frommer verfolgt weiter Filesharing an Filmen für die Universum Film GmbH
1. Worum geht es in diesem Ratgeberartikel?
Dieser Ratgeber behandelt eine aktuelle Abmahnungen der Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer und bezieht sich auf den Film "3 Days to kill". Auftraggeber dieser Abmahnung ist die Universum Film GmbH.
2. Was wird gefordert?
Der Empfänger der Abmahnung wird zum einen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, als auch einen pauschalen Geldbetrag von 815.- zu zahlen.
seit 2008
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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Unsere Empfehlung: Nichts an die Abmahner zahlen, keinesfalls etwas unterschreiben!
3. Die richtige Reaktion im Falle einer Abmahnung?
Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern und geben Sie nicht klein bei.
Zunächst müsste der konkrete Fall geprüft werden. Nur so kann herausgefunden werden, welche Reaktion für Sie die richtige ist. Sind die Vorwürfe der Abmahner unzutreffend, braucht auch nicht reagiert zu werden. Dann kann die Forderung vollständig zurückgewiesen werden.
Sofern die Vorwürfe allerdings zutreffend sind und Sie tatsächlich für eine Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Aber auch hier lässt sich der von den Abmahnern geforderte Geldbetrag mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation herunterhandeln.
Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, wie zu reagieren ist.
4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen
1. Keine Verbindung zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen!
2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
3. Unbedingt Fristen einhalten!
4. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
5. Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Urheberrecht!
Haben auch Sie ein Abmahnschreiben wegen Filesharing an dem Film "3 Days to kill" erhalten? Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven hilft Ihnen in diesem Fall gerne mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen weiter.
Oberstes Ziel für uns: Keine Geld für die Abmahner!
Meine Kanzlei vertritt Sie gerne bundesweit bei allen Rechtsfragen rund um das Thema Abmahnung. Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch mit einem spezialiserten Rechtsanwalt. Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail zuschicken (info@drnewerla.de). Fragen Sie nach meinen kostengünstigen Pauschalpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
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