Abmahnung der Rode + Mathé Rechtsanwälte erhalten?

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Kanzlei mahnt Seitenbetreiber wegen angeblich unerlaubter Verwendung von Foto des Fotografen Jean-Pierre Seitz ab

Die Hamburger Kanzlei Rode + Mathé mahnt zur Zeit Webseitenbetreiber im Auftrag des Fotografen Jean-Pierre Seitz aus Köln ab. Uns liegt eine Abmahnung vor, in der die Gegenseite behauptet, der Abgemahnte habe ein Foto, an dem Jean-Pierre Seitz die ausschließlichen Nutzungsrechte habe, unerlaubt verwendet.

1. Foto-Abmahnung Jean-Pierre Seitz: Was ist passiert?

Rechtsanwalt Stephan Mathé von der Anwaltskanzlei Rode + Mathé (Rode + Mathé Rechtsanwälte Henriettenweg 4, 20259 Hamburg) aus Hamburg mahnt Seitenbetreiber im Auftrag von Fotograf Jean-Pierre Seitz aus Köln (Pixelio Nutzername: „ich-und-du" , vormals „Tempelmeister") ab.

Dazu heißt es in der Abmahnung:

"Unser Mandant wurde darauf aufmerksam, dass Sie auf Ihrer Homepage eine Fotografie verwenden, an der unser Mandant die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Einen Screenshot der streitgegenständlichen Nutzung finden Sie in der Anlage."

Bei dem streitgegenständlichen Foto handelt es sich um ein Bild des Kölner Doms mit der Severinsbrücke vom Deutzer Rheinufer aus geschossen.  

Weiterhin heißt in der Abmahnung:

„Unser Mandant stellt seine Fotografien grundsätzlich nur zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns daher mit, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie zur Nutzung der Fotografie berechtigt sind. Für Ihre Antwort setzen wir eine Frist zum

27.Januar 2014 (hier eingehend)".

Für eine Abmahnung ungewöhnlich ist, dass hier – erst einmal – nicht die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt wird und der Abmahner auch keine Zahlung verlangt. Tatsächlich ist dies aber kein Grund zur Entwarnung. Vielmehr kann der Gegner, ausgehend von der Rechtsprechung des OLG Köln (22.11.2011 - 6 W 256/11) die selbst bei privat genutzten Fotos einen Streitwert von 3.000 € zugrunde legt, Anwaltsgebühren von fast 700 € verlangen. Bei einem gerichtlichen Verfahren läge das Gesamtkostenrisiko bei über 1.500 € allein für die erste Instanz.

2. Von Rode Mathé abgemahnt? Das müssen Sie wissen!

Eine Abmahnung (umgangssprachlich auch Abmahnschreiben) ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

Mit der Abmahnung ist immer ein sehr hohes rechtliches und wirtschaftliches Risiko verbunden. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Vielmehr empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. An dieser Stelle möchten wir Abgemahnte noch ein Mal eindringlich davor warnen, den gegnerischen Anwalt anzurufen!

3. Pixelio-Abmahnung – Wir helfen Ihnen

Wurden Sie von Rode Mathé abgemahnt? So gehen Sie richtig vor:

  1. Ruhe bewahren
  2. Abmahner nicht anrufen
  3. Anwalt kontaktieren

Rechtsanwalt Daniel Levelev vertritt Abgemahnte. Gerne informieren wir Sie kostenfrei und unverbindlich.