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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Baek – Musikstück „So ein schöner Tag (Fliegerlied)“

Von Rechtsanwalt Markus Timm
3.2.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 2066 Aufrufe
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Abmahnung

Der Kanzlei ilex liegt eine Abmahnung der Hitmix Music Agentur vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Baek vom 25.01.2010 zur Prüfung vor. Die Rechtsanwälte Baek fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 8.02.2010. Die Kanzlei Baek fügt Ihrem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungs- und Vergleichsannahmeerklärung bei.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden. Mit der Unterschrift unter den Vergleich verpflichtet sich der Abgemahnte u. a., die hierin bestimmten Kosten an die Gegenseite zu zahlen.

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Rechtsanwalt
Markus Timm
Potsdam
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Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Urheberrechte Hit Music Agentur verletzt zu haben. Die Rechtsanwälte Baek führen an, dass außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.009,40 Euro aufgelaufen seien. Diese Berechnung basiert auf einem Streitwert von 15.000,00 Euro.
Um eine kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, bieten die Rechtsanwälte Baek an, einen Vergleichsbetrag von 500,00 Euro zu zahlen.

Wie wir bereits in einem vorhergehenden Artikel erörterten, lohnt es sich, die weiteren Schritte nach Erhalt der Abmahnung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu planen. Hier wäre zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Verletzung fremder Verwertungsrechte geltend gemacht werden kann. Dann kann es u. U. vorteilhaft sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die von Baek Law vorgefertigte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend und sollte so nicht abgegeben werden.

Zu den Fragen der Störerhaftung und der technischen Abläufe beim so genannten Filesharing finden Sie ausführliche Informationen hier .

Dringend empfehlen wir, die Sache nicht einfach wegzulegen und „auszusitzen". Es droht die Gefahr eines teuren Rechtsstreits.

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