Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“

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Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Filesharing von geschützem Film abmahnen

Unerwünschte Post mag der ein oder anderer Mitbürger in seinem Briefkasten aufgefunden haben, falls er dort eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für das Filmwerk „der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ aufgefunden hat. Mit einem solchen Abmahnungsschreiben wird der Anschlussinhaber regelmäßig aufgefordert, wegen einer über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung in einer sogenannten Internettauschbörse eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag von insgesamt EUR 815,00 für die endgültige Erledigung dieser Angelegenheit zu zahlen.

Filmwerke von Romanen des Autos J. R. R. Tolkien waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Dies gilt für Abmahnungen für Filme der Trilogie „Herr der Ringe“ und setzt sich nunmehr für Verfilmungen der Romanvorlage „Der Hobbit“ fort. Bei dem Filmwerk „der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ handelt es sich um den ersten Teil einer insgesamt dreiteiligen Filmreihe zu diesem Roman, in dem der plattfüßige Bilbo Beutlin allerlei Abenteuer zu bestehen hat.

Ein allzu großes Abenteuer sollen die Empfänger einer solchen Abmahnung in den meisten Fällen jedoch nicht zu bestehen haben. Sowohl die Aufforderung zur Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung als auch zur Zahlung der Vergleichssumme dürften in vielen Fällen einer kritischen Überprüfung nicht standhalten. Gerne stehen wir Ihnen dazu im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.

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