Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Folgen der Serie „Homeland"

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Auftraggeber der Abmahnungsschreiben ist Twentieth Century Fox wegen Filesharing von Fernsehserie in Tauschbörsen

Auch heute geht es mal wieder um eine Abmahnung aus dem Bereich von Film und Fernsehen. Die Abmahnwelle scheint nicht abzureißen.

1. Wer mahnt ab?

Es handelt sich um alte Bekannte aus dem Abmahnungsgeschäft: Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen derzeit die Fernsehserie „Homeland“ für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main ab.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Wieso wird abgemahnt?

Die Abmahner erheben den Vorwurf, dass der Empfänger der Abmahnung eine Folge der Serie „Homeland“ heruntergeladen und für Dritte über sog. Internettauschbörsen (Filesharing, P2p-Netzwerke) zum Herunterladen bereitgestellt haben soll.

3. Was fordern die Abmahner?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht für Ihre Mandantin Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche geltend.

Insoweit wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung Abzugeben. Bereits an dieser Stelle möchte ich Sie ausdrücklich davor warnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben oder gar zurückzusenden. Hiermit würden Sie ein Schuldanerkenntnis eingehen, was sich selbst bei einer berechtigten Abmahnung (also wenn sich nach einer Prüfung Ihres Falles herausstellen sollte, dass die erhobenen Vorwürfe zutreffen sind), vermeiden lässt.

Weiterhin wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von pauschal 682.- € gefordert. Auffällig ist, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Abmahnung betreffend andere Serien teilweise deutlich weniger verlangen. So wird im Rahmen einer Abmahnung für die Serie „New Girl“ beispielsweise „nur“ ein Betrag in Höhe von 471.- € gefordert.

4. Abmahnung im Briefkasten gefunden, was soll ich nun tun?

Ich kann mir gut vorstellen, dass man zunächst sehr aufgeregt ist, wenn man eine Abmahnung im eigenen Briefkasten vorfindet, das oberste Gebot ist allerdings, zunächst Ruhe zu bewahren.

Es ist gerade das Ziel der Abmahner durch „scharfe“ Formulierungen sowie der Nennung von Gerichtsurteilen und hohen Streitwerten und kurzen Fristen Druck aufzubauen, um den Empfänger zu einer vorschnellen Reaktion (= Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung und Zahlung des geforderten Betrages) zu bewegen. Genau das sollten Sie aber nicht tun!

Zunächst muss überhaupt geprüft werden, ob Ihnen ein Urheberrechtsverstoß angelastet werden kann. Sollte dieses nämlich nicht der Fall sein, bräuchten Sie theoretisch auch gar nicht reagieren.

Aber auch wenn ein nachweisbarer Verstoß vorliegen sollte, bedeutet dieses noch lange nicht, dass Sie den geforderten Betrag auch zahlen müssen. Erfahrungsgemäß lässt sich der geforderte Betrag in den meisten Fällen durch eine geschickte anwaltliche Argumentation nämlich noch deutlich senken. Zudem wäre dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses ist durch eine geschickte Formulierung ebenfalls ohne Schuldanerkenntnis möglich.

Auch wenn es tatsächlich einen Verstoß gegeben hat, diese aber nachweisbar nicht Ihrem Anschluss zugerechnet werden kann oder der Verstoß von minderjährigen Kindern vorgenommen wurde, die Sie als Eltern vorher über die Risiken des Umgangs mit dem Internet aufgeklärt haben und denen Sie das Herunterladen von Musik und Filmen/Computerspielen nachweisbar verboten haben, so können Sie im Einzelfall sogar vollständig aus der Angelegenheit herauskommen ohne etwas an die Abmahner zu zahlen. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen aber vorliegen, müsste im Einzelfall geprüft werden.

Erste Hilfe-Ratschlag bei Abmahnungen:

1. Bitte kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung links liegen lassen und nicht verwenden!

3. Unbedingt die gesetzten Fristen beachten!

4. Noch vor Fristablauf einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kontaktieren!

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnfällen zur Verfügung. Es ist mir persönlich sehr wichtig, dass Sie so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen müssen. Hierfür setze ich mich gerne für Sie ein.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne (zunächst völlig kostenlos und unverbindlich) per Fax oder E-Mail zukommen lassen. Anschließend können wir gerne Ihren Fall in Ruhe besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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