Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner „Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen"

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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen derzeit für die Senator Home GmbH in Bezug auf den Film "Side Effects - Tödliche Nebenwirkungen" ab

Kaum ein Tag vergeht in letzter Zeit, ohne dass mir eine Abmahnung vorgelegt wird. Momentan wird offenbar wieder verstärkt abgemahnt, seien es Musiktitel, Musikalben, Computerspiele oder Filme und Serien.

1. Wer sind die Abmahner?

Diesmal geht es um eine Abmahnung aus dem Filmbereich. Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen den Film „Side Effects – Tödliche Nebenwirkungen“ für die Senator Home Entertainment GmbH aus Berlin ab.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was ist der Anlass der Abmahnung?

Die Abmahner stellen zunächst die Behauptung auf, dass der Empfänger der Abmahnung unerlaubt den urheberrechtlich geschützten Film „Side Effects – Tödliche Nebenwirkungen“ über das Internet bzw. Onlinetauschbörsen ( P2P, also Peer-to-Peer; Filesharing) heruntergeladen haben soll.

3. Was fordern die Abmahner?

Zunächst wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bereits an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich davor warnen, die von den Abmahnern beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben und zurückzuschicken.

Darüber hinaus wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 800 € gefordert.

4. Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?

Zunächst sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung weder unterschreiben noch zurückschicken und auch den geforderten Betrag in Höhe von 800 € nicht vorschnell überweisen.

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren und keinen Kontakt mit der Gegenseite oder den Anwälten aufnehmen!

Die von der Gegenseite gesetzte Frist sollten Sie aber nicht ignorieren.  Es müsste zunächst geprüft werden, ob der behauptete Urheberrechtsverstoß vorliegt. Sollte dieses der Fall sein, müsste innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden.

Sofern eine Prüfung Ihres Falles nämlich ergeben sollte, dass eine Urheberrechtsverletzung leider vorliegt, sollte zumindest eine abgeänderte Unterlassungserklärung (oft auch unter dem Begriff „modifizierte Unterlassungserklärung“ bekannt) abgegeben werden.

Hierdurch würden Sie weder ein Schuldanerkenntnis abgeben, noch sich zu einer Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Dieses wird dadurch erreicht, dass die Erklärung rechtsverbindlich aber ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht formuliert wird.

Sofern Sie keinen nachweisen Urheberrechtsverstoß begangen haben, bräuchte auch keine Erklärung abgegeben werden.

Wichtig ist zunächst, dass Ihr Fall erst einmal daraufhin geprüft wird, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht.

Auch wenn das Ergebnis dieser Prüfung sein sollte, dass ein Urheberrechtsverstoß unbestreitbar vorliegt, lassen sich die geforderten Kosten durch eine geschickte anwaltliche Argumentation erfahrungsgemäß in den meisten Fällen deutlich reduzieren.

Meine Abmahn-Tipps zur „Ersten Hilfe“ bei einer Abmahnung:

1. Nicht die Gegenseite kontaktieren!

2. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung in keinem Fall verwenden!

3. Behalten Sie die Fristen im Auge!

4. Noch vor Fristablauf einen Anwalt einschalten!

Sehr gerne stehe ich Ihnen mit meinen Erfahrungen aus über 100 Abmahnungsfällen zur Verfügung.

Mir ist wichtig, dass Sie wenn überhaupt so wenig wie möglich bezahlen müssen.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben und meine Hilfe benötigen können Sie mich sehr gerne per E-Mail oder auch telefonisch (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) kontaktieren und mir auch gerne vorab das erhaltene Abmahnschreiben übersenden.

Danach können wir gerne Ihren persönlichen Fall in Ruhe besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Von diesem Angebot ist die komplette außergerichtliche Abwicklung von der Beratung bis hin zum Aushandeln eines bestmöglichen Vergleichs umfasst. Ich würde mich sehr freuen Ihnen helfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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