Abmahnung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt im Auftrag der Zentropa Entertainments23 ApS

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Abmahnung der Rechtsanwälte BaumgartenBrandt im Auftrag der Zentropa Entertainments23 ApS

Die Berliner Niederlassung der international tätigen Kanzlei BaumgartenBrandt geht derzeit gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße in Internet-Tauschbörsen (z.B. „eDonkey", „eMule" oder „Bearshare") vor. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das geschützte Filmwerk „ Antichrist " des Regisseurs Lars von Trier zum weltweiten Download angeboten und damit gegen §19a UrhG verstoßen zu haben.

Die dänische Filmproduktions- und Vertriebsfirma Zentropa Entertainments23 ApS wird dabei als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Filmwerk bezeichnet.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Betrages v on EUR 1.200 gefordert. Den Gegenstandswert beziffert die Kanzlei BaumgartenBrandt mit EUR 50.000 .

Sollte diese Pauschale nicht gezahlt werden, wird die Geltendmachung deutlich höherer Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten in Aussicht gestellt. Die Anwaltsgebühr wird dabei mit EUR 1.379,80 beziffert. Die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollen EUR 7.500 betragen.

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Nach Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der behaupteten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Häufig lässt sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung finden.

Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch nach §97 Abs. 1 UrhG grundsätzlich besteht. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist allerdings rechtlich nachteilig verfasst. Mit Unterzeichnung werden die Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite anerkannt. Dies erscheint im vorliegenden Fall besonders problematisch. In der verwendeten Fassung erfasst die Unterlassungserklärung sämtliche Filmwerke, an denen die Zentropa Entertainments23 ApS die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Damit besteht ein enormes Haftungsrisiko. In Betracht kommt daher die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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