Abmahnung der RAe Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH wegen des Films Non-Stop

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Münchener Rechtsanwälte mahnen Non-Stop ab

Bereits der Titel des US-amerikanisch–französischen Action-Thrillers "Non-Stop" aus dem Jahr 2014 scheint bezeichnend zu sein für die Arbeitsweise der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, nämlich in Serien Abmahnungen zu verschicken, ohne ein Ende zu finden.

Tätig wird die Kanzlei bei den Urheberrechtsverletzungen am Film "Non-Stop" für die Berliner Firma Studiocanal GmbH.

Die Empfänger dieser Abmahnung sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sich von ihrem Internetanschluss an einem Filesharingportal beteiligt zu haben durch einen Download und einen gleichzeitigen Upload des Films, durch welchen die Urheberrechte verletzt werden.

Die Anwälte verlangen von den Empfängern dieser Abmahnungen innerhalb einer recht kurz gesetzten Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und auch im Rahmen eines Vergleichsangebotes die pauschale Zahlung von 815 € als Ersatz für den Schaden und die Erstattung der Aufwendungen.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich in der Regel dagegen wehren. Dazu sollten Sie

  •           die Abmahnung ernst nehmen,
  •           die gesetzten Fristen einhalten,
  •           die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  •           keine voreiligen Zahlungen leisten und
  •           sich von einem spezialisierten Rechtsanwalts beraten lassen.

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer das Abmahnschreiben am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir überprüfen die Abmahnung.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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