Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Need for Speed

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Die Anwälte Waldorf Frommer gehen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH konsequent gegen Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen vor

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Need for Speed im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH: Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer gehört mit mehr als 15 angestellten Anwälten zu den großen Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen abmahnen. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall gehen die Anwälte aus München für das Filmunternehmen Constantin Film Verleih GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film Need for Speed Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Wegen dieser angeblichen Verletzung der Urheberrechte macht die Kanzlei Waldorf Frommer in einer Abmahnung Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung der angefallenen Kosten geltend. Konkret wird der Betroffene aufgefordert, 215,00 Euro Aufwendungsersatz und 600,00 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Was muss man als Abgemahnter wissen?

Gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Need for Speed kann sich der Betroffene wehren. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche vorbehaltlos zu erfüllen. Daher sollte er sich nach dem Eingang der Abmahnung wegen Need for Speed darüber informieren, welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt. Verkürzt lässt sich hierzu zusammenfassen, dass eine außergerichtliche Verteidigung gegen eine Abmahnung gute Chancen hat. Bereits die Inanspruchnahme anwaltliche Dienste, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu schützen, führt bei der Gegenseite oft zu einer erhöhten Gesprächsbereitschaft, sich in der Angelegenheit zu einigen. Wer sich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für Need for Speed wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Ein kostenintensives Gerichtsverfahren muss er nicht befürchten.

Droht eine Gerichtsverhandlung?

Wer jedoch nicht oder nicht ausreichend auf die Forderung der Gegenseite reagiert, der muss unter Umständen damit rechnen, dass die Anwälte Waldorf Frommer ausstehende Forderungen auch gerichtlich geltend machen. Dieses jedoch nur, wenn der Abgemahnte wichtige Fristen verstreichen lässt oder die Abmahnung einfach ignoriert.

Ein Anwalt hilft

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung wegen Need for Speed konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Auch per Mail oder durch einen Besuch in der Kanzlei in Hamburg ist eine Kontaktaufnahme möglich. Auch hierfür fallen noch keine Kosten an. In dem ersten Gespräch geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen. Die wohlmöglich folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Gespräch mitgeteilt wird. Ein Kostenrisiko wird so minimiert.

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