Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Shakira (Deluxe Version), Shakira (Album)

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Sony Music Entertainment lässt von Kanzlei Filesharing von Musik abmahnen

„Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“, so titelt die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, welche im Auftrag des Unternehmens Sony Music Entertainment Internetanschlussinhaber abmahnt. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Musikwerk Dritten zum Download bereitgestellt zu haben. Dieser Vorwurf muss in jedem Fall ernst genommen werden. Der Abgemahnte muss sich mit der Anschuldigung auseinandersetzen – auch dann, sollte er nicht direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich sein.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Shakira gefordert?

Die Forderung der Abmahnung besteht aus fünf Teilen. Der Betroffene soll die unberechtigt erlangte Kopie des Albums löschen, nicht mehr im Internet verbreiten, Schadenersatz und Anwaltskosten zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Gegen diese Forderung kann sich der Betroffene wehren. Nicht immer kann die Gegenseite ihre Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen. Erst einmal muss geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an dem Werk von Shakira überhaupt stattgefunden hat. Ein in der Angelegenheit beauftragter Anwalt kann hier gute Dienste leisten.

Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Dieses wird in der Regel durch eine kritische Einzelfallprüfung erreicht.

Die Gegenseite geht in der Abmahnung davon aus, dass der angeschriebene und registrierte Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Da die Ermittlung immer an der Haustür des Betroffenen endet, muss von diesem Anscheinsbeweis ausgegangen werden. Nicht immer jedoch ist der Fall so einfach gelagert. Oftmals sind Dritte für die jeweils abgemahnte Rechtsverletzung verantwortlich. Hier bestehen gute Chancen einer Verteidigung.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Shakira erhalten was tun?

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