Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen Tokarev - Die Vergangenheit stirbt niemals

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Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ausgesprochen

Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen "Tokarev - Die Vergangenheit stirbt niemals" im Auftrag der Hannibal Classics Inc., 8265 Sunset Boulevard, Suite 106, West Hollywood, 90046 CA, U.S.A..

Passend zu dem Titel "Die Vergangenheit stirbt niemals" ereilt derzeit eine Vielzahl von Internetanschlussinhabern der Vorwurf, in der Vergangenheit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Wegen des angeblichen Verstoßes gegen §§ 97, 97a, 98, 94, 16, 19 a UrhG nimmt die Kanzlei Sasse und Partner Internetanschlussinhaber in Anspruch. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film "Tokarev - Die Vergangenheit stirbt niemals" unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk - konkret über den Client Vuze – Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Dieses Vergehen wurde durch die Guardaley Ltd. mittels Verbindung zu dem Internetanschluss unter der konkreten IP-Adresse und durch einen Datentransfer sichergestellt.

Zu Recht unterscheidet die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung zwischen der Täterhaftung und der Störerhaftung. Täterhaftung bedeutet, dass der angeschriebene Anschlussinhaber die Rechtsverletzung täterschaftlich begangen hat. Die Störerhaftung tritt dann in Kraft, wenn der Abgemahnte die Rechtsverletzung nicht selber begangen hat. In diesem Fall muss der Betroffene hinreichend nachweisen können, dass die Prüf- und Kontrollpflichten erfüllt wurden. Ein Anteil der Geldforderung (Schadenersatz) kann in dieser Konstellation oftmals erfolgreich zurückgewiesen werden.

Der Empfänger der Abmahnung von Sasse und Partner wird aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

Hinzu kommt eine Kostenforderung welche sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:

Ermittlungskosten der Guardaley Ltd. EUR 100,OO
Anteilige Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren EUR 1,16
Anteilige Rechtsanwaltsgebühren für das Auskunftsverfahren
(Gegenstandswert EUR 5.000,-): EUR 2,26
Anteilige Pauschale für Post- und Telekommunikation für das Auskunftsverfahren EUR 0,45
Anteilige Kosten für die Providerauskunft EUR 3,50
Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung (Gegenstandswert EUR 15.000,-):
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 Nr. 2300 W RVG (1,3) EUR 845,OO
Pauschale für Post- und Telekommunikation Nr. 7002 W RVG EUR 20,OO
Summe Aufwendungsersatz: EUR 972,73

Hinzu wird die Schadensersatzforderung in Höhe von 500,00 Euro addiert. Zusammengefasst ergibt sich eine Forderung in Höhe von 1472,73. Um die Angelegenheit jedoch abschließend und schnell zu beenden macht die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung für "Tokarev - Die Vergangenheit stirbt niemals" das Angebot, 800,00 Euro zu zahlen.

Gegen die Abmahnung kann sich der Betroffene wehren

Ziel einer Verteidigung ist es, die Abmahnung kritisch zu prüfen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Hierzu ist es in der Regel auch notwendig die in der Abmahnung geforderte Unterlassungserklärung neu zu formulieren. Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung stellen sich dem Empfänger in der Regel viele Fragen. Daher bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Kontakt geht es darum, die Angelegenheit zu besprechen und Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die außergerichtliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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