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Abmahnung der Kanzlei C-S-R wegen Urheberrechtsverstößen

Von Rechtsanwalt Philipp Achilles
23.11.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 1566 Aufrufe
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Abmahnung

Teilnehmer von p2p- Netzwerken werden im Moment wieder in großer Zahl abgemahnt, weil sie Nutzungs- und Verwertungsrecht an Filmen der Purzel Video GmbH, die in erster Linie pornographische Filmwerke vertreibt, verletzt haben sollen. Vertreten lässt sich das Unternehmen dabei von den Anwälten der Kanzlei C-S-R.

In den Abmahnschreiben werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. § 97 UrhG sowie die Erstattung der Anwaltskosten für die erfolgte Abmahnung gem. § 97a I UrhG geltend gemacht. Auf diese Weise kommen schnell Beträge um die EUR 1000 zusammen.

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Philipp Achilles
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Dass man als Empfänger einer solchen Abmahnung keinesfalls vorbehaltlos Zahlungen leisten oder die anerkennende Unterlassungserklärung unterschreiben sollte, weil dies erhebliche negative Konsequenzen mit sich bringen kann, haben wir bereits als Warnung ausgesprochen. Schon hier ist die Einholung anwaltlichen Rats Pflicht!

Das neuerliche Vorgehen der Purzel GmbH und ihrer Vertreter hat jedoch eine weitere Facette, deren Risiko für den Abgemahnten keineswegs unterschätzt werden darf: wie bereits Eingangs gesagt, macht das Unternehmen die Verletzung von Verwertungs- und Nutzungsrechten an ihren Filmen geltend, die ihm nach dem geltenden Urheberrecht auch ohne Weiteres zustehen. Die Besonderheit in jüngster Zeit ist, dass die Purzel GmbH diese Verwertungsrechte an Dritte abtritt, so dass in Zukunft dieser Dritte die Verletzung jener Rechte geltend machen und Schadensersatz fordern kann.

Der Clou an diesem neuen Vorgehen ist nun Folgender: die Purzel-GmbH tritt nur die Rechte an bestimmten Filmen ab. Damit erhält sie sich also die Möglichkeit, wegen der Verletzung der Rechte an anderen Werken weiterhin selbst gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. Die Folge ist, dass man wegen der Verletzung von Urheberrechten an Filmen der Purzel GmbH ggf. von mehreren unterschiedlichen Rechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann.

Das hat zur Folge, dass eine ggü. der Purzel-GmbH abgegebene Unterlassungserklärung nicht zwingend davor schützt, von Dritten abgemahnt zu werden. Sie gelten nämlich nur für die in den Unterlassungserklärungen bezeichneten Werke. So können binnen weniger Wochen mehrere Abmahnungen wegen der Rechtsverletzung an Purzel-Filmen erfolgen.

Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, setzen Sie sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung, der mit der Bearbeitung urheberrechtlicher Abmahnungen vertraut ist. Denn für jede weitere Abmahnung die Sie erhalten, fallen wiederum die Anwaltskosten für diese an. Hier kann es Sinn machen eine vorbeugende Unterlassungserklärung an die anderen in Betracht kommenden Rechteinhaber abzugeben und damit Abmahnungen zuvorzukommen. Erfolgt nämlich eine solche, bedarf es einer Abmahnung an Sie nicht mehr, so dass insofern keine Anwaltskosten auf Sie mehr abgewälzt werden können. Sie sehen: Schnelles Handeln tut hier Not!

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