Abmahnung der Kanzlei Bird&Bird für die Apple Inc. wegen behaupteter Iphone – Plagiate

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Im Namen des amerikanischen Weltkonzerns Apple mahnt die international tätige Kanzlei Bird&Bird von ihrem Düsseldorfer Sitz aus wegen behaupteter Rechtsverstöße ab. Hintergrund ist dabei folgender: durch den Import von Smartphones in den Europäischen Wirtschaftsraum die eine große Ähnlichkeit mit dem IPhone haben, seien geschmacksmusterbasierte Rechte der Apple Inc. verletzt worden.

Bird&Bird legen dabei einen Streitwert von 1.000.000€ zu Grunde, der bei markenrechtlichen Streitigkeiten von weltweit mit Erfolg vertriebenen Produkten nicht unrealistisch erscheint. Daraus werden sodann die Anwaltskosten von Bird&Bird berechnet, welche der Abgemahnte ersetzen soll und in dem uns vorliegenden Fall bspw. 8112,80€ betrugen.

Zudem wird die Unterzeichnung einer bereits vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, mit der für die Zukunft die Wiederholungsgefahr für derartige Verstöße unterbunden werden soll. Letztlich sollen auch Auskunftsansprüche des Unternehmens erfüllt werden, insbesondere bzgl. der Größe der Lieferung. Das mag zunächst harmlos erscheinen, jedoch dient dieses Begehren vor allem dazu, die hinreichende Tatsachengrundlage für einen späteren Schadensersatzanspruch in Erfahrung zu bringen. Da dieser auch (u.U. nicht nur!) den entgangenen Gewinn umfasst, und der aktuelle Verkaufspreis eines neuen IPhones gemeinhin bekannt ist kann man sich leicht vorstellen, dass dieser Betrag ein großes finanzielles Risiko sein kann. Entsprechende Vorsicht ist hier also geboten.

Nicht wenige so Abgemahnte werden durch ein solches Schreiben kalt erwischt. Das vor allem deshalb, weil die wenigsten wissen, dass auch das Inverkehrbringen von Modellen, die dem Original lediglich (sehr) ähnlich sehen, aber keine Fälschungen im klassischen Sinn sind, gegen das Geschmacksmusterrecht verstoßen können und daher die genannten Ansprüche auslösen können.

Schon alleine wegen der hohen Beträge sollte es selbstverständlich sein, sich on diesen Fällen an einen versierten Anwalt zu wenden. Außerdem handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um einen Vertrag, der den Abgemahnten auf viele Jahre hin binden kann. Daher empfiehlt es sich unbedingt einen Anwalt den Fall sorgfältig prüfen zu lassen. Damit kann zum Einen verhindert werden, dass evt. schädliche oder riskante Verpflichtungen eingegangen werden, zum Anderen sind so auch die finanziellen Risiken in überschaubarem Rahmen zu halten.