Abmahnung der Anwälte AWP wegen "Der Medicus" mit Kostenforderung in Höhe von 530,00 Euro

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Kanzlei geht wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an Film im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH vor

Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing Börsen ausgesprochen. Anscheinend hatte sich noch nicht hinreichend rumgesprochen, dass die aktuellen Neuveröffentlichungen konsequent hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwacht werden. Hierzu beauftragen die Rechteinhaber so genannte Ermittlungsunternehmen, deren Mitarbeiter die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke durchsuchen und aufzeichnen, über welche dynamische IP-Adresse eine Datei mit einem konkreten Hashwert bereitgestellt wurde. Da diese Form der Ermittlung immer an der Haustür des Betroffenen endet, lässt sich eine Aussage über die wahre Täterschaft nicht eindeutig treffen. Daher wendet sich die Gegenseite mit der Abmahnung erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. So auch in einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall: hierin treten die Anwälte APW wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film Der Medicus in Erscheinung. Dem Betroffenen wird eingangs beschriebenes Verhalten vorgeworfen.

Wegen des unerlaubten Download Angebotes macht die Gegenseite Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Kosten geltend. Zusammengefasst ergibt sich somit eine Forderungssumme in Höhe von 530 €. In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Kanzlei APW wie sich mit der Forderung im Vergleich im unteren Bereich befindet. Wegen der Rechtsverletzung an einem Film fordern andere Kanzleien zwischen 815 und 1200 €.

Gegen die Abmahnung von APW wegen Der Medicus kann sich der Betroffene wehren. Im Rahmen einer Verteidigung muss unterschieden werden, ob der Anschlussinhaber Täter oder Störer ist. Die jeweilige Einteilung ergibt sich daraus, ob der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder etwa Dritte, die den Internetanschluss mit genutzt haben. Weiterführend muss im Rahmen einer Verteidigung hinterfragt werden, ob die Abmahnung sämtliche Aspekte der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt.

Nach dem Erhalt der Abmahnung hatte der Betroffene nur wenige Tage Zeit zu handeln. Dieser Umstand sollte jedoch nicht dazu führen, überstürzt und unüberlegt zu reagieren. Erst einmal geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung und Abwehr der Abmahnung zu informieren. Hiernach kann der Betroffene entscheiden was das Beste für ihn ist.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu den Folgen der Abmahnung von APW wegen Der Medicus einzulesen. Das Internet bietet mit unterschiedlichen Foren grundlegende Informationen. Dieses Selbststudium ersetzt jedoch nicht das Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt. Zu viele individuelle Umstände gilt es zu beachten, als dass man pauschal beantworten könnte, was in dem jeweiligen Fall ratsam ist.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei APW für Der Medicus konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Rufen Sie einfach in der Hamburger Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 an und fragen Sie nach Dr. Wachs. Dieser steht gerne bereit, die Angelegenheit zu besprechen. Weiterführend besteht auch die Möglichkeit, sich per Mail oder durch einen Besuch in der Kanzlei in Hamburg an die Dr. Wachs Rechtsanwälte zuwenden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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