Abmahnung bei Dauer-Spam ?

9. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Poc555
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Abmahnung bei Dauer-Spam ?

Hallo,

ich bekomme neuerdings dauerhaft Spam von einem deutschen Onlineshop, wo ich allerdings noch nie Kunde war.
Trotz Widerspruch scheint das allerdings dort keinen zu interessieren, das Zuspammen geht endlos weiter.

Mich würde interessieren, ob es Sinn macht, eine Abmahnung über einen Rechtsanwalt zu beauftragen .

Grüße


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Trotz Widerspruch scheint das allerdings dort keinen zu interessieren, das Zuspammen geht endlos weiter. <hr size=1 noshade>


Das könnte darauf hindeuten, daß das Unternehmen [color=red]vorsätzlich[/color] Empfänger mit Werbe-Emails unzumutbar belästigt.

Sofern es dadurch einen Gewinn erzielt, könnte das Unternehmen von dazu befugten Stellen auf Ablieferung des Gewinnes verklagt werden, § 10 UWG :

Wer vorsätzlich [ unzumutbar belästigend wirbt ] und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann von [ Wettbewerbsvereinen / Verbraucherschutzverbänden / IHKs ] auf Herausgabe dieses Gewinns an den Bundeshaushalt verklagt werden.

quote:<hr size=1 noshade>Mich würde interessieren, ob es Sinn macht, eine Abmahnung über einen Rechtsanwalt zu beauftragen . <hr size=1 noshade>


Gegen die in diesem e-Mail-Zusenderei zu sehende unzulässige geschäftliche Handlung könnten nur die zur Ahndung von Wettbewerbsverstößen Befugten ( Konkurrenten, Wettbewerbshüter usw. ) vorgehen.

Sofern eine als unzumutbar belästigend wettbewerbsrechtlich unzulässige e-Mail-Zusenderei an Privatpersonen irgendwelche Rechtsgüter der Empfänger verletzen würde, die von § 823 BGB vor rechtswidriger Schädigung geschützt sind ( Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht ) , kämen auch private Unterlassungs- und Schadensersatz-Ansprüche in Betracht.

Offenkundig stellt aber nur eine unzumutbar belästigende Telefon-Werbung eine Mißachtung der -vom Allgmeinen Persönlichkeitsrecht geschützten - Privatsphäre dar, jedenfalls wenn das Telefonläuten den auf seinem Privat-Anschluß Angerufenen nötigt, den Anruf entgegen zu nehmen und sich nach dem Anliegen des Anrufers zu erkundigen.

Ein vergleichbares "Eindringen in die Privatsphäre" liegt bei keinem einzigen Zugang einer eMail mit unerwünschtem Werbe-Inhalt vor. Es käme vielleicht in Betracht, eine "Schädigung" des Eigentums am eMail-Server in Erwägung zu ziehen, sofern der Posteingang durch unerwünschte eMail-Zusendung so überfüllt wäre, daß den Empfänger keine wichtigen eMails mehr erreichen würden. - Diese "Verstopfungsgefahr" existiert angesichts der durchschnittlichen Größe heutiger eMail-Postfächer nicht (mehr).

Es bliebe noch die Zumutung eines Aufwands an Zeit und Mühe für die Durchsicht aller eingegangenen eMails und Aussortierung der unerwünschten. Dadurch würden jedoch keine geschützten Rechtsgüter des privaten Empfängers berührt. Nur sofern die Befassung mit den eMails einen geldwerten Einsatz von Arbeitszeit und Ressourcen erfordern würde, d.h. wenn ein Unternehmen Adressat unzumutbar belästigender eMail-Werbung wäre, hätte der Versender rechtswidrig ein geschütztes Rechtsgut des Empfängers verletzt.

RK

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Fängt der Name der Firma bzw. die URL mit "V" an, hört mit "ner" auf u. hat seinen Sitz in "90409 Nürnberg"?

Wenn ja, dann direkt an den Datenschutzbeauftragten des Landes Bayern (bzw. wenn es sich nicht um die o.g. Firma handelt, an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes!) schreiben...

Folgende Email habe ich, nachdem meine Bitte mich aus dem Mailverteiler zu nehmen u. mir gemäß "TFFFFF" auskunft zu erteilen ignoriert wurde, direkt an den Landesdatenschutzbeauftragten u. die Firma gesendet u. habe binnen 24 Stunden die gewünschten Angaben erhalten - Die führen natürlich zu einer Firma die Daten gewerbsmäßig vertreibt!

quote:<hr size=1 noshade>Diese Email geht an den bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ( poststelle@datenschutz-bayern.de ) u. Firma "Hier den Namen u. die Adresse der Firma eintragen" ( "hier die Mailadresse der Firma eintragen" ).

Hiermit bitte ich sie das Verhalten der "Hier den Namen u. die Adresse der Firma eintragen" (Angaben zu finden unter im Impressum der Firmenhomepage ) zu überprüfen u. dieses Verhalten ggf. als Ordnungswidrigkeit od. Straftat zu verfolgen!

Die Firma "Hier den Namen u. die Adresse der Firma eintragen" hat mir in dem Zeitraum vom xx.xx.2014 bis zum xx.xx.2014 sechs (also täglich!) unverlangte kommerzielle Emails zugesendet, war nicht in der Lage meine Emailadresse aus ihrem Emailverteiler zu nehmen u. hat, trotz Fristsetzung von 14 Tagen (Aufforderung am xx.xx.2014 versendet; Frist ist am xx.xx.2014 ausgelaufen!), auf die sog. "TFFFFF" nicht reagiert - Das einzig positive ist, das ich, seitdem ich dieses Firma aufgefordert habe mir unten genannte Auskünfte zu erteilen, keine unverlangten kommerziellen Emails mehr von dieser Firma erhalte... eine Antwort habe ich bis heute leider immer noch nicht erhalten!


Die sog. "TFFFFF" habe ich angehängt u. würde sie bitten die Firma "Hier den Namen u. die Adresse der Firma eintragen" aufzufordern mir die entsprechenden Auskünfte zu erteilen!

Sollte ich weiterhin unverlangte kommerzielle Werbemails von der Firma "Hier den Namen u. die Adresse der Firma eintragen" erhalten, so behalte ich mir zivilrechtliche Schritte (Siehe z.B. OLG Köln Aktenzeichen 01.06.2011 – Az.: 6 U 4/11 ) gegen diese Firma vor! <hr size=1 noshade>


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//Edit//Laut URL bzw. Impressum hat die Firma die meine Daten gewerbsmäßig vertreibt ihren sitz in Spanien; laut Auskunft der Firma die meine Daten gekauft hat, hat diese aber ihren Sitz in Deutschland. //Editend//

-- Editiert pOtH am 09.06.2014 16:41

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Poc555
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

nein, der Anbieter V ... ner in 90409 Nürnberg ist es nicht.

Nach meiner letzten Drohung, dass ich einen Anwalt einschalten werde, scheint im Moment Ruhe zu sein.
Vermutlich versteht dieses Gesockse nur diese Sprache.

Also, mal abwarten und besten Dank für eure Bemühungen.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Das Problem ist nicht dieser eine Händler, das Problem ist das Unternehmen das deine Daten munter weiter verkauft... So wird aus einem Händler ganz schnell dutzende die deine Emailadresse zumüllen.

Spiel das o.g. Spielchen bis du an denjenigen kommst der deine Emailadresse bzw. den Datensatz weiterverkauft u. du hast längerfristig ruhe!

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2x Hilfreiche Antwort

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