Abmahnung auch auf Facebook?

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Längst machen sich findige Abmahnanwälte auch die sogenannten Social Networks zu Eigen und mahnen kräftig ab.

Social Networks? Facebook, Twitter, meinvz und co. sind gemeint.

Die Angriffsfläche ist auf den Profilen vielseitig. So reichen schon unbedarfte Kommentare des Profilinhabers aus. Aber auch die Party- oder Urlaubsbilder, die nichtsahnend hochgeladen werden um die virtuellen Freunde teilhaben zu lassen, können Anlass zur Abmahnung geben.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Wer Fotos mit anderen teilen möchte, sollte darauf achten, dass keine Rechte von anderen Personen aber auch von Bauwerken betroffen sind. Ist man sich absolut unsicher und kann weder die Zustimmung der abgebildeten Person noch die des Eigentümers des Bauwerks bekommen, verzichtet man lieber auf das Onlinestellen der Bilder.

Viele Social Networks bieten auch die Möglichkeit, die Accounts für Fremde „unsichtbar“ zu stellen und diese und damit auch die Fotos nur Freunden zugänglich zu machen.

Möglich ist auch der Austausch von urheberrechtlichen Materialien über Plattformen wie Facebook.

Nicht selten werden diese Plattformen auch genutzt, um Fake-Profile zu erstellen – aus welchen Gründen auch immer. Es werden dazu insbesondere Fotos fremder Personen benutzt. Je bekannter diese Person ist – begehrt sind Fotos von (Top-)Models aus dem Internet – je teurer die Abmahnung, die dem User des Fakeprofils droht.

Erinnern Sie sich daran, wie man vor gar nicht allzu langer Zeit bei Facebook dazu aufrief, sein Profilbild gegen das Bild einer x-beliebigen Comicfigur zu tauschen? Kaum jemand aus der Community dachte an die drohenden Konsequenzen und so war die Aktion schnell ein großer Erfolg.

Umso verwunderter waren viele User, als Sie plötzlich Post vom Anwalt hatten – eine Abmahnung stand ins Haus.

Denn wo kamen denn die Bilder der bekannten Comichelden her? Aus dem Internet – von anderen Seiten. Keiner hatte daran gedacht, dass sowohl die Erfinder der Figuren noch Urheberrechte haben, als auch, dass die Inhaber der Seiten, von welchen man seinen Lieblingscartoon kopiert hatte, Rechteinhaber sein können.

Und so waren nach kurzer Freude über die gelungene Aktion die Profilbilder schnell wieder der Realität angepasst und die Comicfiguren von Facebook verbannt.

Interessant sind weiterhin datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Profilen auf Facebook, Twitter und Co. Wer seine eigenen Daten preisgibt, geht nicht die Gefahr mit dem Datenschutz in Konflikt zu kommen. Vielmehr gilt dies, wenn Daten Fremder preisgegeben werden.

Schon oft hat man auch davon gehört, dass Arbeitgeber sich im Internet über Bewerber und damit potentielle neue Arbeitnehmer informieren. Wer sein Profil auf einem Social Network allzu offenherzig gestaltet, riskiert damit auch eine sicher geglaubte Stelle. Also entweder macht man das Profil wirklich nur für enge Freunde sicher oder verzichtet darauf, persönliche Details einem breiten Publikum freizugeben.

Facebook und Co. gewerblich nutzen? Auch das ist möglich! Auf Seiten wie xing u.a. ist es Sinn und Zweck, sich ausschließlich den Businesskontakten zu widmen. Es ist keine Seltenheit mehr, dass Firmen sich einen geschäftlichen Auftritt bei Facebook zulegen.

Aber auch hier bewegen wir uns nicht in einem rechtsfreien Raum. Eine gewerbliche Facebookseite muss insbesondere ein Impressum aufweisen oder aber zumindest auf ein solches auf der Webseite verlinken.

Verkauft man darüber hinaus auch Waren oder Dienstleistungen direkt über Facebook ist man gehalten, die selben rechtlichen Vorgaben einzuhalten, als wenn man einen Onlineshop führt. Widerrufsbelehrung, Datenschutz, Impressum und ggf. AGB gehören also auch auf die gewerbliche Facebookseite.

Wir dürfen gespannt bleiben, welche neuen Angriffsflächen findige Abmahnanwälte (zu) finden (glauben).

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
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Leserkommentare
von fb318335-81 am 23.10.2011 11:34:37# 1
Guter Beitrag. Gerade bei Facebook & Co. gehen viele zu blauäugig um und das böse, teure Erwachen kommt dann mit einem Anwaltsbrief. Dr. Herzog www.drherzog.de
    
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