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Abmahnung - astragon Software GmbH - Landwirtschafts-Simulator - Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR

Von Rechtsanwalt Matthias Lederer
8.2.2012 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 412 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Abmahnung, Tauschbörse, Urheberrechtsverletzung, Landwirtschafts-Simulator

Erste Hilfe bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR mahnt neurdings im Auftrag der astragon Software GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. Betroffen ist der "Landwirtschafts-Simulator".

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 850,- EUR bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

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Rechtsanwalt
Matthias Lederer
Freising

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Mietrecht

Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Ansprüche bestehen oder nicht lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Prüfung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten Fällen für beide Seiten tragbare Lösungen gefunden werden können.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:

1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.

2. Feststellen der tatsächlichen Umstände: trifft der Rechtsverstoß zu?

3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?

4. Falls nein: wie soll der Anspruch zurück gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden!

5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierfür scheint im Jahr 2011 deutlich höher zu liegen als in den Jahren davor.

Auf das Urheberrecht spezialisierte Anwälte haben Erfahrung mit Fällen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7
85354 Freising

Tel.: 08161 48690

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Email: lederer@rae-altersberger.de
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