Abmahnung als Domaineigner?

12. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
robert911
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Abmahnung als Domaineigner?

hallo,

ich habe folgendes Problem:

ich bin eigentümer eine Internetdomain und Vermiete diese an einen Kunden von mir.
Nun hat dieser Kunde jemanden mit unerlaubter Emailwerbung belästigt.
Dieser jenige hat nun mich und meinen kunden abgemahnt. Soll heißen wir haben jeder eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung erhalten.
Das mein Kunde das zahlen muß verstehe ich ja. Schließlich hat er es verursacht.

aber wieso werde auch ich abgemahnt? nur weil meine Firmendaten bei der Denic als Eigentümer eingetragen sind.

Ist das überhaupt rechtens? Ich habe ja nichts gemacht.

ganz zu schweigen von den kosten der Abmahnung in Höhe von 630€.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Üblicherweise trägt man seine Kunden als Besitzer ein, da es dessen Domain ist. Man selber (Vermieter) ist dann höchstens Admin C.

Kann der Abmahnen seinen Wunsch nicht durchsetzen wird er sich an dich wenden. Wober soll der wissen das es einen Vermieter und Mieter gibt.

Wo sitzt denn dein Mieter ? Tailand oder Russland

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#2
 Von 
robert911
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ich glaube du verwechselst da etwas.
die domain gehört mir.
mein kunde mietet diesen namen nur und nutzt diese.

außerdem hat mein kunde und ich eine abmahnung bekommen!

ach und mein kunde sitzt wie ich in deutchland.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du nichts damit zu tun hast und dein Kunden gerade steht, kann dir wenig passieren.

Ich würde das dem Abmahner erklären, woher soll der das wissen.

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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Seit wann ist E-Mail-Werbung verboten?


Er meint unerwünschte gewerbliche Werbung, aka UCE aka Spam.

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