Abmahnung Zimmermann und Decker - Tonpool Medien

18. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Abgemahnter123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung Zimmermann und Decker - Tonpool Medien

Hallo,

ich wurde von der Kanzlei Zimmermann und Decker wegen Filesharing des Albums Made in Germany - Nena, Rechteinhaber: Tonpool Medien GmbH, 30938 Burgwedel, abgemahnt. Siehe auch hier: http://www.123recht.net/Abmahnung-Nena-%E2%80%93-Made-in-Germany-%E2%80%93-Tonpool-Medien-GmbH-__a60005.html

Ich war's natürlich nicht und habe jegliche Schadensersatzansprüche zurückgewiesen. In der Tat verhält es sich so, daß auf meinem Rechner zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt NOV/2009 durchaus ein Filesharing-Programm in Betrieb gewesen sein könnte. Der Haken ist nur, daß ich bis zu dem Abmahnschreiben vom FEB 2010 gar nichts von der Existens dieses Albums Made in Germany von Nena gewusst habe. In der Durchsuchung meines PCs auf den Namen der Datei ergab keine Ergebnisse. Mein WLAN war durch die Werkseinstellungen des Routers geschützt. Ein Virenscan ergab jedoch, daß auf meinem PC zahlreiche Trojaner und Backdoorprogramme installiert waren.

Ich werde von einem Anwalt vertreten und es gab auch einigen Schriftverkehr, indem die Vorwüfe zurückgewiesen werden. Zimmermann & Decker beharrt jedoch auf der Forderung und drohte zuletzt telefonisch bei meinem Anwalt Klage beim AG Hamburg einzureichen. Also Säbelrasseln vom Feinsten und ich werde es drauf ankommen lassen. Zumal die Kanzlei nicht bereit ist die angeblichen Beweise in Form eines Protokolls des Datenverkehrs zur Ansicht zur Verfügung zu Stellen (wozu sie letztendlich aussergerichtlich auch nicht verpflichtet ist).

Was mir an der ganzen Sache ziemlich sauer aufstösst ist die Tatsache, daß zwischen dem angeblichen Tatzeitpunkt und dem Eingang des Abmahnschreibens 3 Monate liegen und mir somit jegliche Gelegenheit genommen wurde meinen PC zeitnah zu konservieren um meine Unschuld nachweisen zu können.

Ich schreibe das hier zum Erfahrungsaustausch und um das für andere Betroffene zu dokumentieren, da ich bisher im WWW keinerlei Forums-Diskussionen hierüber gefunden habe. Ausserdem habe ich die Hoffnung hier von anderen Usern zu erfahren, ob es doch noch Möglichkeiten gibt meine Unschuld nachzuweisen, was vor Gericht auch anerkannt wird.

Viele Grüße
Ein Abgemahnter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
mir somit jegliche Gelegenheit genommen wurde meinen PC zeitnah zu konservieren um meine Unschuld nachweisen zu können


Was für einen brauchbaren "Nachweis" hätte das denn erbringen sollen? Du könntest ja parallel noch einen Laptop haben, den du zur "Tauschbörsen"-Nutzung ans Netz hängst.
Genau deswegen kann man ja nicht "seine Unschuld beweisen", weil man eben nie für alle Eventualitäten das Nichtvorliegen beweisen kann. Und genau deswegen sind die Beweislastverteilungen ja so, wie sie sind und nicht andersherum. Nicht aus Nettigkeit oder Zufall, sondern aus logischem Zwang.

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