
Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine aktuelle Abmahnung der XPLOR Media Group In vorbezeichneter Angelegenheit. vor. Es geht um den Film „Sex Machines 15“. Die Abmahnung wird ausgesprochen durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass die XPLOR Media Group u.a. die Filmwerke „Homegrown Video“ vertreibt.
Der angebliche Verstoß stammt aus November 2009.
Die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte so in keinem Fall unterzeichnet werden. Es wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € (!) angesetzt.
Gefordert werden darüber hinaus von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Gebühren in Höhe von 705,00 €.
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