Abmahnung Waldorf und Frommer Rechtsanwälte - Für Dich Immer Noch Fanta Sie
Von Rechtsanwalt René Iven 22.6.2011 | Ratgeber - Medienrecht | 461 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Sony Music Entertainment Germany GmbH - Die Fantastischen Vier
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit massenhaft Anschlussinhaber im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Musikalbum "Für Dich Immer Noch Fanta" Sie von Die Fantastischen Vier über ein Peer-to-Peer Netzwerk wie eDonkey, Bittorrent oder LimeWire heruntergeladen und illegal zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).
Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.
René Iven
Solingen
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Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht Pers. Direktanfrage
Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 an.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.
Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.
Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.



