Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte – Majestic Filmverleih GmbH – "Wüstenblume"

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Im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH sprechen die Münchener Waldorf Rechtsanwälte zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, geschützte Filmwerke der bezeichneten Mandantin ohne deren Erlaubnis in Internet-Tauschbörsen anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt und damit gegen §19a UrhG verstoßen zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem der Titel

Wüstenblume ",

der Film nach dem Bestseller von Waris Dirie.

Die Waldorf Rechtsanwälte machen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 956 gefordert. Diese Summe setzt sich zusammen aus Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 sowie EUR 450 Schadensersatz.

In diesem Zusammenhang enthalten die Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf regelmäßig Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf „günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten „Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat.

Auch in Anbetracht der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte von einer vorschnellen Erfüllung dieser Ansprüche Abstand genommen werden. Zunächst kann sich unter der Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalles ergeben, dass die geforderten Beträge überzogen sind. Vor allem aber muss vor der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ausdrücklich gewarnt werden. Es besteht die Gefahr, für zukünftige Verstöße allein aus dem Unterlassungsvertrag in Anspruch genommen zu werden. Angesichts der drastischen Vertragsstrafen sollten Sie ein solches Haftungsrisiko nicht eingehen.

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