Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox wegen u.a. "Wolverine: Der Weg des Kriegers"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Filesharing, Waldorf, Frommer
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Keine 1028 EUR an Waldorf Frommer - wir erklären wie

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Namen ihrer Mandanten wieder einmal diverse Blockbuster ab.

Beispielhaft handelt es sich um:

"Wolverine: Der Weg des Kriegers", "Taffe Mädels", "Scary Movie 5", "Abraham Lincoln (Vampirjäger)", "Man of Steel" und TV-Serien wie "Sons of Anarchy", "How I Met Your Mother", "Homeland" "The Americans" und "New Girl" 

Neben der Zahlung in Höhe von 471 EUR bis zu 1028 EUR (Waldorf Frommer) oder 800 EUR (Sasse und Partner) wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt

Waldorf Frommer hat Forderungsbetrag erhöht

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages gibt es auch Neuigkeiten. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt, statt den "berüchtigten" 956 EUR, nunmehr die besagten 1028 EUR.

Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Achten Sie auf Folgendes:

  • Frist beachten!
  • Die Abmahnung nicht ignorieren!
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • Nicht die gegnerische Kanzlei anrufen!
  • Anwaltlichen Rat einholen!

Das bedeutet für Sie:

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Den Abmahnschreiben des Gegners sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese deutlich zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers formuliert sind.

Die Erklärung ist dementsprechend vollständig neu umzuformulieren, um sich nur dahingehend zu "unterwerfen", was auch wirklich notwendig ist.

Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern.

Beachten Sie auch, dass die im Internet befindlichen Mustererklärungen hierzu in keinster Weise geeignet sind.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag bezahlen!

Der angebotene Vergleichsbetrag darf unter keinen Umständen ungeprüft bezahlt werden. In den meisten Fällen sind die Beträge sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach nicht gerechtfertigt.

Drei Beispiele:

1) So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Hier können allenfalls Anwaltskosten für die Versendung der Abmahnung gefordert werden, und das meist auch in einer viel geringeren Höhe, als ursprünglich gefordert.

2) Auch entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ähnliches gilt für WG-Mitbewohner, Eheleute oder sonstige Gemeinschaften, soweit die normalen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. WLAN-Verschlüsselung) eingehalten werden (Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12)).

3) Außerdem hat der in der Abmahnung angegebene File-Hashwert gemäß neuester Rechtsprechung kein Beweiswert. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 15. März 2013 hierzu entschieden, dass der in einer Filesharing-Abmahnung zugrunde gelegte Hash-Wert einer Torrent-Datei keinen Beweis dafür bietet, dass das urheberrechtlich geschützte Werk auch tatsächlich angeboten wurde (Az.: 111 C 13236/12).

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge.

Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung Waldorf Frommer wegen "Life of Pi - Schiffbruch mit Tiger-" und wegen dem Werk "Lockout"
Urheberrecht - Abmahnung Constantin Film bestraft illegale Verbreitung des Filmwerks "Scary Movie 5" mit Abmahnung
Urheberrecht - Abmahnung Waldorf Frommer: Abmahnung von Warner Bros und der Tandem Communications wegen "Pacific Rim" bzw "Crossing Lines"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung des Lieds "Scheiss Drauf" von "Peter Wackel" durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights