Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tiberius Film GmbH – "Walhalla Rising"

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München geht im Auftrag verschiedener Filmproduktions- und verleihfirmen gegen illegales Filesharing vor. Zu den vertretenen Rechteinhabern zählt unter anderem die Tiberius Film GmbH. Zu deren Repertoire zählt das Filmwerk


„Walhalla Rising“,

dessen unerlaubte Verwertung derzeit Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist.

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll der streitgegenständliche Titel anderen Nutzern im Rahmen einer Tauschbörse ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download angeboten worden sein. Die Tiberius Film GmbH sei dadurch in ihren ausschließlichen Rechten aus §19a UrhG verletzt.

Die Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte enthalten einen Ermittlungsdatensatz, dem Tatzeitpunkt, IP-Adresse und weitere Daten zu entnehmen sind.

Im Interesse einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sowie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden mit EUR 506, die Schadensersatzforderung mit EUR 450 beziffert. Insgesamt ergibt sich damit ein Betrag von EUR 956.

Nach unserer Ansicht sollte zunächst in jedem Einzelfall überprüft werden, ob und wenn ja inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Richtig ist zwar, dass eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Der Vollständigkeit halber sei aber darauf hingewiesen, dass diese Vermutung bei Vorliegen entsprechender Umstände selbstverständlich widerlegt werden kann. Auch im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung bestehen Entlastungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers. Dies sollte von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Anwalt geprüft werden.

Trotz der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition würde damit aufgegeben. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Aufgrund der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung anwaltliche Hilfe sichern. Unter Umständen lassen sich so auch die geforderten Beträge zumindest reduzieren.