Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Tele München Fernseh GmbH – "Eclipse – Bis(s) zum Abendrot"

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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

Eclipse – Biss zum Abendrot "

in Internet-Tauschbörsen ab. In der Vergangenheit haben die Münchener Rechtsanwälte auch Verstöße gegen die Vorgänger „ Twilight " und „ New Moon " verfolgt.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, der streitgegenständliche Titel sei als umfangreiche Datei über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern im Rahmen eines p2p-Netzwerkes ohne Erlaubnis der Tele München Fernseh GmbH zum Download angeboten worden. Dieses Verhalten kann einen Verstoß gegen §19a UrhG darstellen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.

Entsprechende Ansprüche aus §97 UrhG machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in den Abmahnschreiben geltend. Die Betroffenen werden zur fristgerechten Abgabe der beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 450 aufgefordert. Daneben verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Erstattung der Anwaltskosten über EUR 506. Insgesamt beläuft sich die Forderung damit auf EUR 956 .

Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Die Wiederholungsgefahr kann zudem nur durch eine entsprechende Erklärung ausgeräumt werden. Im konkreten Fall ist allerdings zu beachten, dass die verwendete Formulierung nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis begründet. Für den juristischen Laien zumeist nicht erkennbar wird mit Abgabe der Erklärung ein Unterlassungsvertrag geschlossen, der 30 Jahre Bestand hat. Das Haftungsrisiko ist angesichts der teilweise empfindlichen Vertragsstrafen nicht zu unterschätzen. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich in vielen Fällen eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

Bevor diese Ansprüche vorschnell erfüllt werden, sollte der Sachverhalt also einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Zu klären ist insbesondere auch, ob der in Anspruch genommene Anschlussinhaber tatsächlich im bezeichneten Umfang für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann. Für rechtswidriges Verhalten Dritter können unter Umständen Entlastungsmöglichkeiten bestehen.

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