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Abmahnung Urheberrechtsverletzung Nümann+Lang Rechtsanwälte für Aergo Trade GmbH, Dream Dance Vol, 52, Dave 202

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
12.10.2009 | Ratgeber - Urheberrecht | 2654 Aufrufe
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Abmahnung

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Nümann+Lang Rechtsanwälte für Aergo Trade GmbH, Dream Dance Vol, 52, Dave 202, gegen Nutzer von Internettauschbörsen wie eMule, eDonkey, Gnutella, KazaA, bitTorrent.

Die Nutzer dieser Filesharingsysteme stellen beim Dowload bereits diese Dateien zum Upload für andere Nutzer des Netzwerks bereit. Dies stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Gegenstand der Abmahnung ist dieser Urheberrechtsverstoß. Der Sachverhalt und die rechtliche Wertung ist ausführlich (9), jedoch einseitig, da die Themen WLAN-Haftung, Haftung für Minderjährige, Haftung für Dritte nur aus der ungünstigen Sichtweise der Rechtsprechung dargestellt werden. Zu dieser Problematik verweise ich auf einen Artikel auf dieser Seite zum Filesharing allgemein.

Ansprüche und Kosten werden benannt und dann ein Vorschlag zu gütlichen Einigung unterbreitet, welcher die Abgeltung der Forderung bei Zahlung von 590,00 EUR und die Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorsieht.

Hier ist Vorsicht geboten, da die entworfene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Wirkung von 30 Jahren entfaltet und ein Schuldeingeständnis bedeutet.
Im Falle der Rechtsverletzung ist zwar die Abgabe der Unterlassungserklärung unumgänglich, jedoch sollte sie durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgeändert werden, um kein faktisches Anerkenntnis zu schaffen und Folgeabmahnungen auszuschließen.

 

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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