Abmahnung Universal Music durch Kanzlei Rechtsanwälte

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Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter Verwertung von Tonaufnahmen

Abmahnung Universal Music durch Kanzlei Rechtsanwälte

Soweit Sie Opfer einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer Netzwerken durch das Angebot eines uploads an Tonwerken des Rechteinhabers der Universal Music GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch geworden sind sollten Sie reagieren.

Hinsichtlich der grundsätzlichen rechtlichen Erörterungen und der Vorhaltensvorschläge verweisen wir auf die Informationen zur Abmahnung im Urheberrecht auf unseren Internetseiten (siehe: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung.htm ).

Im Folgenden wollen wir Sie kurz über die uns vorliegenden Hinweise zur Abmahnpraxis der Firma Universal Music GmbH bzw. deren Rechtsvertreter, der Kanzlei Rasch in Kenntnis setzen.

Die Firma Universal Music GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Rasch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in Internet-Tauschbörsen (häufig BitTornado, Vuze, vormals Azureus und Shereaza) Abmahnungen aussprechen. Abgemahnt wird zum Beispiel das Album Give me fire von Mando Diao

Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung der Musikstücke, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 1.200,-- gefordert.

Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download zur Verfügung gestellt worden.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da die durch die Rechtsanwälte Rasch vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte und es zu Mehrfachabmahnungen kommen kann. Grundsätzlich gelingt es gleich gearteten Ansprüchen entgegen zu treten bzw. die geforderte Summe deutlich zu reduzieren. Dies insbesondere, wenn es sich vorliegend lediglich um einen Musiktitel handelt an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wird.

Unser Ratschlag für die weitere Vorgehensweise

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/universal-music.htm .

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