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Abmahnung Universal Music "Sting" für das Album "Symphonicities"

Von Rechtsanwalt Thilo Zachow
19.10.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 821 Aufrufe
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Abmahnung

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen aktuell für die Universal Music GmbH das Album "Symphonicities" des Künstlers "Sting" wegen der unerlaubten Verwertung und damit einhergehender Verletzung der Urheberrechte ab.

Betroffen von den Abmahnungen sind die Anschlussinhaber des Internetzugangs, da diese durch die jeweiligen Provider der durch die Ermittlungsfirma proMedia geloggten IP´s zugeordnet wurden, nachdem der Auskunftbeschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sie zur Auskunft verpflichtet hat. Der Auskunftsbeschluss besagt nichts über die Berechtigung der Abmahnung aus, da das Gericht den Anspruch auf Auskunft aber nicht den Anspruch auf Ausspruch einer Abmahnung prüft.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Thilo Zachow
Chemnitz

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
 Pers. Direktanfrage 

Zu den Zweifeln an der Sorgfalt der Auskunftsbeschlüsse aber auch zu unberechtigten Abmahnungen aufgrund existierender Fehlerquellen verweise ich auf meinen Artikel "unschuldig abgemahnt" auf meiner Seite http://aa13.info .

Die Abmahnung geht nur einseitig auf die bestehende Rechtslage zur Haftung für das Verhalten Dritter, WLAN-Haftung, Haftung für Minderjährige und damit auf die Rechtsfolgen Unterlassung sowie Schadensersatz ein. 

Die Deckelung der Anwaltskosten gemäß § 97 a 2 UrhG wird abgelehnt und ein Streitwert von 5.000 EUR je Titel des Albums werden in der Abmahnung dargestellt. Auch hierzu sind abweichende Entscheidungen ergangen.

Neben der beigefügten Unterlassungserklärung, die unterzeichnet werden soll, wird ein Abgeltungsbetrag von 1.200 EUR vorgeschlagen, soweit eine zügige Erledigung des Verfahrens eintritt. Hiervon sollten Sie sich jedoch nicht beeindrucken lassen und einen Anwalt konsultieren, welcher mit Ihnen zusammen die weitere Herangehensweise an die Abmahnung, wie bspw. die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, bespricht.

Regelmäßig werden in den Abmahnungen der Kanzlei Rasch Fristen unter einer Woche gesetzt. Beachten Sie diese Fristen und vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin mit Ihrem Anwalt. Dieser kann gegebenenfalls bei der Gegenseite eine kurze Fristverlängerung beantragen, um den in der Abmahnung behaupteten Anspruch zu prüfen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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