Abmahnung U + C Rechtsanwälte – DigiProtect GmbH und Silwa Filmvertrieb AG
Von Rechtsanwalt Philipp Achilles 12.7.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 2755 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Die Regensburger Kanzlei Urmann Collegen, kurz U C Rechtsanwälte, verfolgen auch im Auftrag der Erotikfilmindustrie Urheberrechtsverletzungen an geschützten Inhalten. Zu den vertretenen Rechteinhabern zählt neben der Silwa Filmvertrieb AG und der DigiProtect GmbH auch die Mamgafilm GmbH .
Über den Internetanschluss der Betroffenen sollen geschützte pornografische Filmwerke aus dem Repertoire der bezeichneten Rechteinhaber im Rahmen eines p2p-Netzwerkes ohne deren Erlaubnis heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Teilnehmern angeboten worden sein.
Philipp Achilles
Marburg
32 Bewertungen
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht
Für diese Rechtsverletzung soll der ermittelte Anschlussinhaber zivilrechtlich haften und dabei selbst für das Verhalten Dritter zur Verantwortung gezogen werden können. Dass auch eine Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der Störerhaftung die nachweisliche Verletzung bestimmter Prüfungs- und Sorgfaltspflichten voraussetzt, wird nicht erwähnt.
Die U C Rechtsanwälte machen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 650 verlangt. Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Für die Erfüllung dieser Ansprüche werden vergleichsweise knappe Fristen gesetzt, die allerdings unbedingt beachtet werden sollten. Die Abmahnschreiben dürfen nicht als „Abzocke“ oder „Massenabmahnung“ ignoriert werden.
Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Andernfalls werden die vorgeworfene Rechtsverletzung und die geltend gemachten Zahlungsansprüche anerkannt. Auch ist dringend davon abzuraten, selbst Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Es besteht die Gefahr, möglicherweise unbewusst sachverhaltsbezogene Angaben zu machen und damit letztlich die eigene Verteidigungsposition zu gefährden. Angesichts der typischerweise knapp bemessenen Fristen muss dennoch umgehend auf das Schreiben reagiert werden. Wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Unter Umständen lassen sich auch die geforderten Summen deutlich reduzieren.



