Abmahnung "The Walking Dead" - (diesmal Staffel 3 Folge 12)

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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen wie gewohnt für die WVG Medien GmbH wegen Filesharing der Serie "The Walking Dead" ab

In letzter Zeit wenden sich wieder verstärkt Mandanten an mich, die Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts (Filesharing) aber auch aus dem Bereich des Marken- und Wettbewerbsrecht erhalten haben. Hierunter war auch wieder eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg

1. Wer mahnt ab?

Heute geht es mal wieder um eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Sasse & Partner aus Hamburg für die WVG Medien GmbH, Neumühlen 17, 22763 Hamburg. Abgemahnt wurde diesmal das Werk "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 12".

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wird genau abgemahnt?

Die WVG GmbH versucht mit der Abmahnung urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Dem Empfänger der Abmahnung wird zur Last gelegt, die Serienfolge "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 12" aus dem Internet bzw. über eine Onlinetauschbörse (sog. Filesharing) heruntergeladen bzw. zum Download für andere bereitgehalten zu haben.

3. Was wird verlangt?

Zunächst erfolgt die Aufforderung an den Empfänger der Abmahnung, innerhalb einer recht kurzen Frist (oft nur wenige Tage) eine Unterlassungserklärung gegenüber den Abmahnern abzugeben. Meistens fügen die Abmahner zu diesem Zwecke der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungerklärung bei. Des Weiteren wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 800.- € gefordert.

Hiermit sollen vor allem die behaupteten Schadensersatzansprüche sowie Anwaltskosten der Gegenseite abgegolten werden.

4. In meinem Briefkasten war eine Abmahnung, wie sollte ich mich nun verhalten?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell Kontakt mit den Abmahnern aufnehmen.

Erst einmal muss geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverstoß von der Gegenseite nachweisbar ist.

Sollte nämlich kein nachweisbarer Verstoß vorliegen, bräuchten Sie grundsätzlich überhaupt nicht zu reagieren. Ob ein Verstoß vorliegt, muss jedoch im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Sollte das Prüfungsergebnis lauten, dass ein Verstoß nachweisbar vorliegt, so besteht dennoch oft die Möglichkeit, mit Hilfe einer fachmännischen anwaltlichen Argumentation eine oftmals erhebliche Kostenreduzierung zu erreichen.

Kurze Checkliste, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

1. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen, ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben

2. Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder gar zurücksenden

3. Keinesfalls die gesetzten Fristen versäumen

4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen

Mit meiner Kanzlei bin ich bereits seit mehreren Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Abmahnungsrechts (auch Markenrecht und Wettbewerbsrecht) tätig. Sehr gerne helfe auch ich Ihnen weiter. Mir ist wichtig, das für Sie wirtschaftlich günstigste Ergebnis zu erzielen und dabei eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden (was bislang in jedem Fall möglich war, sofern rechtzeitig reagiert worden ist und vor allem die gesetzten Fristen nicht ignoriert worden sind).

Sollten Sie Interesse an einer Beratung oder Vertretung durch mich in einem Abmahnfall haben, so sind Sie herzlich eingeladen, mich (zunächst völlig unverbindlich und kostenlos) zu kontaktieren und mir auch gerne vorab die erhaltene Abmahnung per Fax oder per E-Mail zukommen zu lassen.

Anschließend können wir dann gerne in Ruhe Ihren ganz persönlichen Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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