Abmahnung "The Kings Speech"
Von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai 21.4.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 659 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung
Wer erstmalig eine Abmahnung erhält, ist beunruhigt. Einen Abgemahnten beschäftigen regelmäßig zahlreiche Fragen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im nachfolgenden wollen wir uns mit den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung befassen.
Es geht um die im April 2011 ausgesprochene Abmahnung "The Kings Speech", also die Abmahnung, welche die Senator Film Verleih GmbH im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Spielfilm "The Kings Speech" durch eine Berliner Anwaltskanzlei versenden lässt.
Was ist eine Abmahnung?
Mit der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren rasant zugenommen hat.
Wer lässt abmahnen?
Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa die Senator Film Verleih GmbH im April 2011 durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm "The Kings Speech" abmahnen.
Die Senator Film Verleih GmbH ist ein deutscher Filmverleiher, der auf eine Unternehmensgründung im Jahre 1979 zurückblickt. Das Repertoire des Unternehmens aus Berlin beschränkt sich nicht nur auf deutsche, sondern erfasst auch internationale Filmproduktionen.
Die von der Senator Film Verleih GmbH betraute Rechtsanwaltskanzlei ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die Senator Film Verleih GmbH greift nunmehr mit der Abmahnung "The Kings Speech" zum wiederholten male auf die Dienstleistungen der ebenfalls in Berlin ansässigen Rechtsanwälte S. zurück. Bereits im Jahre 2009 lies die Senator Film Verleih GmbH auf Rechtsverletzungen an einem Spielfilm aus Ihrem Rechtskatalogsrepertoire Abmahnungen durch die betraute Kanzlei aussprechen.
Welche Werke sind geschützt?
Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Der Film "The Kings Speech" ist erst im Februar 2011 (und damit vor knapp zwei Monaten vor dem Verfassen dieses Artikels) in den deutschen Lichtspielhäusern angelaufen. Als Filmwerk unterfällt er den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht es unweigerlich dem Schutz des UrhG.
Filesharing - Was wird abgemahnt?
Einem Empfänger der Abmahnung "The Kings Speech" durch S. Rechtsanwälte iAd. Senator Film Verleih GmbH wird regelmäßig vorgeworfen, den Spielfilm über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Film "The Kings Speech", diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Firma Senator Film Verleih GmbH dar.
Dementsprechend macht die betraute Kanzlei für die Senator Film Verleih GmbH Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Film "The Kings Speech" mutmaßlich begangen wurde, geltend.
"The Kings Speech" erlangte nicht zuletzt durch den Umstand Aufmerksamkeit, dass er sich im Rahmen der Oscarverleihung 2011 in vier Kategorien auszeichnen konnte. Die ruhige und gestenreiche Filmbiographie des Tom H. trifft offensichtlich den Geschmack des Publikums und widmet sich mit "The King's Speech" der Präsentation um die historischen Begebenheiten des seit früher Kindheit stotternden König George VI.
Schon vor dem deutschen Kinostart fand die filmische Interpretation der Biografie "The Kings Speech" auch ihren Weg in einige Wohnzimmer im Bundesgebiet. Denn der Film macht bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet (als sogenannter Line Dubbed oder Mic Dubbed Release) die Runde.
Was wird gefordert?
Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In der Abmahnung "The Kings Speech" fordert die Kanzlei S. Rechtsanwälte wegen der Verletzung der Rechte der Senator Film Verleih GmbH an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 800,00 Euro.
Was ist zu beachten?
Dem Abgemahnten, der die Abmahnung "The Kings Speech" durch S. Rechtsanwälte iAd. Senator Film Verleih GmbH erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.
Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Film "The Kings Speech" beinhaltet, auf keinen Fall nicht unbeachtet im Papierkorb landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung "The Kings Speech" kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.
Was tun, wenn Fragen offen bleiben?
Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung "The Kings Speech" nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des File-Sharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.



