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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH – New Moon – Biss zur Mittagsstunde

Von Rechtsanwalt Thomas Feil 7.3.2010 | Ratgeber - Urheberrecht | 4788 Aufrufe
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Abmahnung

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski aus Berlin vor. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft aus München ausgesprochen. Es geht um de Film “New Moon”.

Bei der Abmahnung spart man sich die Anrede (!?), bedruckt trotzdem 22 Seiten Papier. Der angebliche Urheberechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen.

Und um es dem Abgemahnten auch gleich leicht zu machen, kann die geforderte Unterlassungserklärung gleich über die “loogTMS-Funktion” elektronisch abgeben werden! Hinter dieser Alternative ist noch vermerkt, dass dies aus Sicht der Kanzlei der bevorzugte Weg ist.

Achtung! Lassen Sie sich nicht von den angeblichen Vorzügen der elektronischen Abgabe der Unterlassungserklärung beeindrucken. Nach wie vor heißt der Rat:

1. Rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung und die Forderung berechtigt ist,

2. dann kann ggf. über eine geänderte Unterlassungserklärung nachgedacht werden.

Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige rechtliche Prüfung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, die für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR vorsieht.

Gefordert werden im übrigen 806,00 EUR.

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